Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Dezember 2019.

Weihnachten 2019 · Nr. 25 Seite 7 nie die Kindergartengebühren und die Nachmittagsbetreuungsgebühren für den Monat Januar 2020. Der Abbuchungslauf wird zum 01.02.2020 nachgeholt und beide Fälligkeiten zusammen abgebucht. Wir bitten um entsprechende Beachtung! Kindertagesstätte„Wunderfitz“ sagt Danke Wir bedanken uns bei allen, die uns beim Weihnachtsmarkt unterstützt haben. Ein ganz herzliches Dankeschön den Eltern und dem Elternbeirat für die gute Vorbereitung und Organisation, den fleißigen Helfern, die uns beim Basteln und am Markt unterstützt haben, für die gespendeten Waffelteig an Familie Lehmann für das Zelt Danke auch an Boller`s Kaufhüsle und Familie Ebner aus Stetten für die Spende zum Nikolaustag und natürlich dem Nikolaus Joachim Müller. Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und für das Neue Jahr Gesundheit und Wohlergehen. Das Team der Kindertagesstätte Wunderfitz Pflegestützpunkt Individuelle Beratung und Information rund um das Thema Pflege im Rathaus Hohentengen Termin: Mittwoch, 08.01.2020, 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr (weitere Termine werden bekanntgegeben) Terminvereinbarung unter Tel. 07751/86 4255 oder EMail: daniela.roters@landkreis-waldshut.de, oder direkt beim Rathaus, Frau Pilss. „Pflegende Angehörige: Unfallversichert.“ Große Infokampagne zum Versicherungsschutz von pflegenden Angehörigen der Unfallkasse Baden-Württemberg Rund 300.000 pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg werden zu Hause versorgt. Mehr als drei Viertel davon, so das statistische Landesamt, werden ausschließlich von Angehörigen betreut. Oft erbringen pflegende Angehörige diese Aufgaben noch zusätzlich zum Job und zur Familie. Aber: Wer achtet auf die Pflegenden? Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) gibt mit ihrer aktuellen Infokampagne pflegenden Angehörigen und anderen Pflegepersonen Handlungshilfen rund um eine sichere und gesunde Pflege in den eigenen vier Wänden. Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es meist die nächsten Angehörigen, aber auch Freunde oder Nachbarn, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Viele Pflegende wissen allerdings nicht, dass sie unter einem besonderen Unfallversicherungsschutz stehen. Denn alle Angehörigen und Menschen, die andere nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegen, sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg umfassend bei Unfällen abgesichert.

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