Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Februar 2019.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2019 Nach dem Fastnachtbasar wird im Waldshuter DRK-Kleiderladen am 22. Februar und 1. März noch zweimal zu den regulären allwöchentlichen Freitagsverkaufszeiten von 14 Uhr bis 16 Uhr Gelegenheit geboten, neben Alltagstextilien auch Närrisches zu erwerben, solange der Vorrat reicht. Zusätzlich wird außer der Reihe zweimal mittwochs Gelegenheit geboten, närrische Textilien und närrisches Zubehör zu erwerben: an den beiden Mittwochvormittagen 20. und 27. Februar jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr. An diesen beiden Mittwochvormittagen werden aber nur Restbestände an Fastnachtsartikeln im Kleiderladen angeboten, keine Sachen für den alltäglichen Gebrauch. Der Kleiderladen des DRK-Kreisverbands Waldshut ist im Waldshuter Stadtteil Schmittenau im Erdgeschoss des Rotkreuzhauses an der Fuller Straße 2 eingerichtet. Weitere Informationen unter www.drk-kv-wt.de – Spenden – Kleiderspende - Kleiderladen oder unter Telefon 07751 8735 – 0. Erste-Hilfe-Kurs am 9. Februar Einen Erste-Hilfe-Kurs bietet das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Waldshut, am Samstag, 09. Februar 2019, in Höchenschwand an. Was man in diesem Erste-Hilfe-Kurs lernt, ermöglicht bei vielen Notfällen im Straßenverkehr, in der Familie, in Freizeit und Beruf richtig zu helfen. Das richtige Verhalten bei Verkehrsunfällen ist bei dem Kurs ein wichtiges Thema, denn der Erste-Hilfe-Kurs wird auch als Voraussetzung zum Erwerb von Führerscheinen aller Fahrzeugklassen einheitlich angeboten. Der Kurs findet in der Fahrschule von Claas Schmidt statt (Fahrschule „Abgefahren“, Bürgermeister-Huber-Str. 4 in 79862 Höchenschwand) und dauert von 8 Uhr bis 16 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 €. Anmeldung beim DRK-Kreisverband Waldshut unter Telefon 07751 – 87 35 0, E-Mail an info@drk-kv-wt.de oder im Internet unter www.drk-kv-waldshut.de Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Zum 1. Januar 2019 trat der Rentenpakt in Kraft, der unter anderem Verbesserungen bei der Mütterrente beinhaltet. Zu den Auswirkungen auf die Rentenhöhe und wann die Mütter mit den Nachzahlungen rechnen können, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Sie hat umgehend alle Berechnungsprogramme angepasst, so dass Personen mit einem Rentenbeginn ab Januar 2019 ihre Bescheide inklusive der neuen Mütterrente erhalten. Darüber hinaus müssen bei der DRV Baden-Württemberg rund 547.000 Bestandsrenten neu berechnet und mit einem Zuschlag versehen werden. Bis Mitte 2019 wird dann rückwirkend eine Einmalzahlung für die Zeit ab Januar 2019 überwiesen und die zukünftige Rentenzahlung entsprechend erhöht. Was versteht man unter »Mütterrente« und welche Verbesserungen sind damit verbunden? Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wurden bis zum 30. Juni 2014 maximal ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Zum 1. Juli 2014 wurde durch die Mütterrente I ein zweites Jahr Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Durch

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