Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Februar 2019.

Nr. 3 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 die jetzt verabschiedete sogenannte Mütterrente II kommt ein weiteres halbes Jahr hinzu, so dass insgesamt pro Kind bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit möglich sind Wer bekommt die neue Mütterrente? Die Mütterrente II erhalten Mütter oder Väter, wenn sie ein Kind erzogen haben, das vor 1992 geboren ist. Durch dieses weitere halbe Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich der monatliche Rentenanspruch um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern um bis zu 15,35 Euro. Muss man die Mütterrente beantragen? Nur Mütter und Väter, bei denen die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. beziehungsweise 24. Kalendermonat nach dem Monat der Geburt begann (beispielsweise Adoptiv- und Pflegeeltern oder aus dem Ausland zugezogene), müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag auf die Mütterrente stellen. Alle anderen, die 2019 neu in Rente gehen, erhalten die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Auch die bundesweit rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden bis Mitte 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente für die Zeit ab Januar 2019 ebenfalls automatisch auf ihrem Konto haben. Woran erkenne ich die Nachzahlung auf meinem Konto? Auf den Kontoauszügen der Rentnerinnen und Rentner wird im Verwendungszweck der Hinweis »RV-Einmalig Muetterrente« ausgewiesen. Was ist mit den Müttern, die bisher keine Rente beziehen, weil sie nie in die Rentenkasse einbezahlt haben? Müssen die einen Antrag stellen und falls ja, bis wann und wo? Wer beispielsweise zwei Kinder erzogen hat, die vor 1992 geboren wurden, bekam durch die Mütterrente I im Jahr 2014 vier Jahre in seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Um aber einen Rentenanspruch zu erwerben, benötigt man fünf Beitragsjahre in seinem Rentenkonto. Mütter mit zwei Kindern, die 2014 keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt haben, um einen eigenen Rentenanspruch zu erwerben, können nun durch die Mütterrente II eine Regelaltersrente erhalten, sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dafür ist ein Antrag notwendig. Um die Rente rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 zu erhalten, muss man aber den Rentenantrag bis zum 30. April bei einem Rentenversicherungsträger oder der Ortsbehörde stellen. Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Die Rentenversicherung erklärt den Rentenpakt Fragen und Antworten zum »Rentenpakt«, der am 1. Januar in Kraft getreten ist, enthält eine Sonderinformation der Deutschen Rentenversicherung: Unter www.deutsche-renten-

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