Mitteilungsblatt Nr. 4 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Februar 2019.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Auslegung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13b BauGB für den Bereich „Obere Lenggen“ im OT Lienheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 14.02.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Lenggen“ im Ortsteil Lienheim im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim: Flst.-Nr. 1516/Teilfläche, 1517/Teilfläche, 1518/Teilfläche, 1519/Teilfläche, 1512/Teilfläche Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 05.02.2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Begrünung von Donnerstag, den 28. Februar 2019 bis einschließlich Donnerstag, den 29. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 21.02.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

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