Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. März 2019.

Nr. 6 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Unter den Felsen“ der Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 07. März 2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Unter den Felsen“ der Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1493/8, 1493/15, 1493/16, 1493/17, 193/18, 1493/19, 1493/20, 1493/21, 1493/22, 1493/24, 1493/25, 1493/27 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flst.Nrn. 83, 1493/23 und 1493/26. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 26. Februar 2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Straßen- und Baugrenzenplan von Montag, den 01. April 2019 bis einschließlich Freitag, den 03. Mai 2019 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 21.03.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0