Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. April 2019.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 23. Landwirtschaftspreis für Unternehmerische Innovationen L•U•I – Der Innovationspreis für den Ländlichen Raum Nicht nur Landwirte können sich um den Landwirtschaftspreis für Unternehmerische Innovationen, kurz L•U•I, bewerben. Erfolg hat bei der Preisvergabe, wer mit seiner Innovation die Landwirtschaft bzw. den ländlichen Raum ein Stück weiterbringt. Das ist in den vergangenen 22 Jahren vielen Landwirten gelungen, aber auch Projektgruppen, Gemeinden oder Einzelpersonen ganz anderer Berufsgruppen. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Landwirtschaft“, „Unternehmenskooperation“ sowie „Initiativen und Gemeinden“. Der L•U•I ist insgesamt mit 5.000 Euro dotiert und wird von der ZG Raiffeisen eG und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband gestiftet. Sie tragen den L•U•I gemeinsam mit den drei berufständischen Landjugendverbänden in Baden-Württemberg, den Landfrauen- und Bauernverbänden sowie der Universität Hohenheim. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019 Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den Bewerbungskriterien und den Siegern der vergangenen Jahre finden Sie unter www.lui-bw.de. Ansprechpartner für Südbaden: Bund Badischer Landjugend, Alexander Seibold, Merzhauser Str. 111, 79100 Freiburg Tel. 0761 – 271 33 550, info@lui-bw.de Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für das Gebiet „Äußere Klausen“, OT Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 21.03.2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Äußere Klausen“, OT Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1505/3 (Teilfläche) und Flst.-Nr. 1510 (Teilfläche) Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 12.03.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Äußere Klausen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen wer-

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