Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. April 2019.

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 7 · 4. April 2019 · Jahrgang 44 am Hochrhein Hohentengen Bei herrlichem Frühlingswetter hatten alle Spaß an der Dorfputzete. Bild Sabine Gems-T homa

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 23. Landwirtschaftspreis für Unternehmerische Innovationen L•U•I – Der Innovationspreis für den Ländlichen Raum Nicht nur Landwirte können sich um den Landwirtschaftspreis für Unternehmerische Innovationen, kurz L•U•I, bewerben. Erfolg hat bei der Preisvergabe, wer mit seiner Innovation die Landwirtschaft bzw. den ländlichen Raum ein Stück weiterbringt. Das ist in den vergangenen 22 Jahren vielen Landwirten gelungen, aber auch Projektgruppen, Gemeinden oder Einzelpersonen ganz anderer Berufsgruppen. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Landwirtschaft“, „Unternehmenskooperation“ sowie „Initiativen und Gemeinden“. Der L•U•I ist insgesamt mit 5.000 Euro dotiert und wird von der ZG Raiffeisen eG und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband gestiftet. Sie tragen den L•U•I gemeinsam mit den drei berufständischen Landjugendverbänden in Baden-Württemberg, den Landfrauen- und Bauernverbänden sowie der Universität Hohenheim. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019 Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den Bewerbungskriterien und den Siegern der vergangenen Jahre finden Sie unter www.lui-bw.de. Ansprechpartner für Südbaden: Bund Badischer Landjugend, Alexander Seibold, Merzhauser Str. 111, 79100 Freiburg Tel. 0761 – 271 33 550, info@lui-bw.de Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für das Gebiet „Äußere Klausen“, OT Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan und örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 21.03.2019 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Äußere Klausen“, OT Hohentengen mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1505/3 (Teilfläche) und Flst.-Nr. 1510 (Teilfläche) Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 12.03.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Äußere Klausen“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen wer-

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 den. Jedermann kann den Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen a.H., 04.04.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Öffentlic Genehm Der Bürgermeis nach § 3 Ab in der Zeit vom Die öffentlic erfolgte am Der Bürgerm nach § 10 A vorhabenb M. 1:500 im beschle Straß Planu "ÄUßERE Hohenteng Stand 12. Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum MFH Mehrfamilienhaus TG Tiefgarage Gebäudenummerierung Spielplatz WA MFH DN 0 - 3° a 1 - 6 FD 0.4 1.2 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise zulässige Dachform III 1 3 2 3.50 3.51 6.33 5.88 4.96 5.88 4.96 12.21 2.73 5 4 6 5.88 6.33 5.00 19.50 7.25 19.50 7.25 19.50 58.31 4.73 3.44 3.51 6.33 9.07 23.17 8.53 23.17 9.07 0.36 Spielplatz 140 m² 6.31 7.80 5.02 10.82 4.98 7.94 5.63 11.24 16.89 5.63 11.24 21.28 1.50 5.50 5.00 69.1 05.5 17.0 70.2 05.5 14.2 11.24 12.52 10.82 4.98 16.72 10.82 4.98 12.33 1.00 19.50 7.25 19.50 7.25 19.50 6.33 93.11 22.11 TG TG TG 3 CP 3 CP 1 CP 3 CP Mü Mü Mü Mü DN300, 16‰> DN300,8,4‰ > DN300, 21‰ Mü 1 CP TG TG < DN 300, 20‰ < DN 300, 100‰ 50cmBankett ST 4 ST 11 ST 12 FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° Gehweg ST 1 ST5 ST 7 ST 8 ST 9 ST 10 8 WE WE WE Gehweg 6 CP 2 CP 3 CP 2 CP FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° 8 WE 5 WE 8 WE 8 6 110.00 110.00 3.00 N max. First- Attikahöhe 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 1 3 4 5 6 2 Haus Nr. H/B = 297 / 841 (0.2 Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu 1 3 2 3.50 3.51 6.33 5.88 4.96 5.88 4.96 12.21 2.73 5 4 6 5.88 6.33 5.00 19.50 7.25 19.50 7.25 19.50 58.31 4.73 3.44 3.51 6.33 9.07 23.17 8.53 23.17 9.07 0.36 6.31 7.80 5.02 10.82 4.98 7.94 5.63 11.24 16.89 5.63 11.24 21.28 69.1 05.5 17.0 70.2 05.5 14.2 11.24 12.52 10.82 4.98 16.72 10.82 4.98 12.33 TG TG TG 3 CP 3 CP 1 CP 3 CP Mü Mü Mü Mü Mü 1 CP TG TG 20‰ < DN 300, 100‰ ST 11 FD, FD, FD, ST 7 ST 8 ST 9 ST 10 8 WE WE WE ehweg 6 CP 2 CP 3 CP 2 CP FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° 8 WE 8 6 N max. First- Attikahöhe 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 1 3 4 5 6 2 Haus Nr. Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan M. 1:500 TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB 18.37 Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. "ÄUßERE KLAUSEN" im Ortsteil Hohentengen Hohentengen im März 2019 Stand 12. März 2019 henerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum FH Mehrfamilienhaus G Tiefgarage Gebäudenummerierung Spielplatz WA MFH DN 0 - 3° a 6 FD 0.4 1.2 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise zulässige Dachform III H/B = 297 / 841 (0.25m²) Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan M. 1:500 TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB 18.37 Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. "ÄUßERE KLAUSEN" im Ortsteil Hohentengen Hohentengen im März 2019 Stand 12. März 2019 henerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum FH Mehrfamilienhaus G Tiefgarage Gebäudenummerierung Spielplatz WA MFH DN 0 - 3° a 6 FD 0.4 1.2 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise zulässige Dachform III H/B = 297 / 841 (0.25m²)

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal - 79802 Dettighofen Öffentliche Bekanntmachung Jahresrechnung 2017 Gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal“ mit Sitz in Dettighofen am 23. Januar 2019 das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 wie folgt festgestellt: I. Jahresrechnung 2017 1. Feststellung und Aufgliederung der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr ( in €): Verwaltungs- Vermögens- Gesamt- haushalt haushalt haushalt 1. Soll-Einnahmen 191.980,60 427.329,59 619.310,19 2. Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. Zwischensumme 191.980,60 427.329,59 619.310,19 4. Ab: Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 0,00 26.400,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen 191.980,60 427.329,59 619.310,19 6. Soll-Ausgaben 191.980,60 427.329,59 619.310,19 7. Neue Haushaltsausgabereste 0,00 0,00 0,00 8. Zwischensumme 191.980,60 427.329,59 619.310,19 9. Ab: Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 10. Bereinigte Soll-Ausgaben 191.980,60 427.329,59 619.310,19 11. Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag) 0,00 0,00 0,00 2. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die im Rechnungsjahr entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind durch Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen gedeckt. 3. Kassenbestand Der rechnungsmäßige Kassenbestand beträgt € 133.483,31. Der Kassenbestand wurde auf künftige Rechnung übertragen. II. Offenlegung Die Jahresrechnung liegt in der Zeit vom 05.04.2019 bis 15.04.2019, je einschließlich, im Rathaus Hohentengen a.H., Zimmer Nr. 3, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende Marion Frei Bürgermeisterin

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 23.01.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 155.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 155.200 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von108.400 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von108.400 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 346.700 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 346.700 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 455.100 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 455.100 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 § 2 Kreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 3 Verbandsumlage Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: Betriebskostenumlage gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Förderkostenumlage gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach dem Wasserbezug) Investitionskostenumlage Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlage gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 23.01.2019 Marion Frei Verbandsvorsitzende Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Einladung zu der am Dienstag, den 09.04.2019 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Dettighofen, Berwanger Straße 5, 79802 Dettighofen stattfindenden öffentlichen Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Verbindungsleitung Entlüftungsschacht bis Schieberschacht Hochbehälter Bühl – Rohrleitungsbau Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Bekanntgaben Marion Frei Verbandsvorsitzende Gemeindeverwaltung informiert: Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Bergstraße / Schulstraße im Ortsteil Hohentengen aufgrund von Bauarbeiten Im Zuge der Arbeiten zur Sanierung der Schul- und Winkelstraße im Ortsteil Hohentengen muss der Kreuzungsbereich Bergstraße / Schulstraße von Bergstraße 12 / Bergstraße 15 bis Schulstraße 11 / Schulstraße 13 zur Herstellung der Kanal-, Strom-, Wasser- und Glasfaseranschlüsse im Zeitraum vom 25. März 2019 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis ca. 12. April 2019, für den Gesamtverkehr gesperrt werden.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Die Umleitung erfolgt über Kirchstraße – Hansengelstraße - Abbergerstraße und umgekehrt. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Rechnungsant und Gemneindekasse geschlossen Die Kämmerei und die Gemeindekasse haben aufgrund gesetzlicher Vorgaben das komplette Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umzustellen. Aufgrund ganztätiger Schulungen bleiben das Rechnungsamt und die Gemeindekasse am Dienstag, 16.04.2019 sowie Mittwoch, 17.04.2019 geschlossen. Gemeinschaftsschule Rheintal Die GMS Rheintal bleibt zweizügig Mit 33 Anmeldungen für die Sekundarstufe kann die GMS Rheintal auch im kommenden Schuljahr 2019/20 wieder zwei fünfte Klassen bilden. Besonders erfreulich sind die vielen Anmeldungen aus der hauseigenen Grundschule in Hohentengen, aber auch aus Kadelburg bleiben einige Schülerinnen und Schüler dem Schulstandort erhalten. Wir bedanken uns bei allen Eltern, Schülerinnen und Schülern, die uns ihr Vertrauen schenken und freuen uns auf das kommende Schuljahr mit Ihnen und euch. Gute Leistung der GMS Rheintal bei den Südbadischen Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Am 14.03.2019 fanden in Denzlingen die diesjährigen Südbadischen SchulschachMannschaftsmeisterschaften statt, an der zwei Vierermannschaften der GMS Rheintal teilnahmen. Es galt sich, gegen starke Konkurrenz aus Ehrenkirchen, Ihringen und Waldkirch durchzusetzen. Es war ein spannender Kampf in der letzten Runde gegen Waldkirch um Platz 3, den die GMS Rheintal zwar knapp verlor, aber dennoch einen respektablen 4. Platz vor Ihringen II belegte. Sonst wäre sogar das nächste Turnier erreicht worden. Kevin Feldkeller und Manuel Wiener holten jeweils 3 von 5 möglichen Punkten, Florian von Roth und Olivér Bekenyi 2 von 5 Punkten und Joel Signorello konnte seinem Team einen Punkt sichern. Unsere zweite Mannschaft mit Niklas Dobler, Louis Hamester, Florian von Roth und Julius Würth belegte Rang 6. Küssaberg möchte sich für nächstes Jahr um die Ausrichtung der Bezirks-Schulschachmeisterschaften (Grundschulen) bewerben. Das Landratsamt in formiert Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheid 2018 und den Vorauszahlungsbescheid 2019 in zwei separaten Bescheiden Bisher hatten alle Haushalte die Endabrechnung der Abfallgebühren des vergangenen Jahres und die Vorauskalkulation des neuen Jahres in einem Bescheid erhalten. Aufgrund einer Softwareumstellung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu Beginn des Jahres 2019 werden abweichend hiervon die Müllgebühren in diesem Jahr ausnahmsweise in zwei Gebührenbescheiden wie folgt abgerechnet: Der Jahresbescheid 2018 enthält lediglich die Jahresendabrechnung für das Jahr 2018. Diese Bescheide werden ab dem 28.03.2019 in drei Versandwellen (wöchentlich ca. 20.000 Bescheide) an die Haushalte versandt. Der Gebührenbescheid für die Vorauskalkulation der Müllgebühr für das Jahr 2019, ergeht in einem gesonderten Bescheid im zweiten Quartal 2019. Sofern dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bislang noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden dem Gebührenbescheid ein Überweisungsträger sowie eine Einzugsermächtigung beigefügt. Für Rückfragen ist der Eigenbetrieb unter der Service-Nummer 07751 / 86 54 32 zu erreichen. Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen nicht in die Biotonne Seit Jahresanfang werden im Landkreis Waldshut Biotonnen geleert. Im erfassten Biomüll ist eine auffallend große Zahl sogenannter kompostierbarer Kunststoffbeutel/Folienbeutel enthalten. Aus diesem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft alle Nutzer der Biotonne nochmals dringend darauf hin, dass kompostierbare Kunststoffbeutel/Folienbeutel (sind meistens aus Maisstärke) NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Tests in Kompostanlagen zeigten, dass sich diese Beutel im Kompostierungsprozess viel zu langsam zersetzen. Aufgrund dessen verbleiben im fertigen Kompost Kunststoffpartikel. Der Einsatz eines Kompostes, der Kunststoffpartikel enthält, ist im Garten- und Landschaftsbau nicht möglich. Auf die Diskussion um Mikrokunststoffe wird an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen. Die kompostierbaren Kunststoffbeutel sind Störstoffe, die in der Biotonne nichts zu suchen haben. Nur sortenreiner Bioabfall kann zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden. Zudem verursachen Störstoffe Probleme in der Verwertungsanlage und Schäden an Maschinen und müssen zeit- und kostenaufwendig aus den Bioabfällen aussortiert werden. Bitte verwenden Sie zum Einwickeln der Bioabfälle nur Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchenpapier. Ferner bittet der Eigentrieb Abfallwirtschaft, die Befüllungshinweise für die Biotonne (Was darf hinein, was nicht?) zu beachten. Diese finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de unter der Rubrik ‚Biotonne‘. Hier stehen auch mehrsprachige Informationen zum Download bereit. Weitere Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Tel. 07751 / 86 5440 oder 86-5432 (Kundenservice Aufarbeitungspflicht für frisch vom Borkenkäfer befallene Bäume Die untere Forstbehörde Waldshut informiert die Waldbesitzer im Landkreis Waldshut über die aktuelle Waldschutzsituation und fordert alle Waldbesitzer auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Reduzierung des Borkenkäferbefalls führen. Sturmgeschädigte Bäume, überdurchschnittliche Temperaturen und die lange Trockenheit haben im vergangenen Jahr eine hohe Borkenkäferpopulation entstehen lassen. Die Borkenkäfer haben den bisher sehr milden Winter sehr gut überstanden und werden je nach Witterungsverlauf, ab Mitte April mit dem Schwärmflug beginnen. Unsere fichtenreichen Wälder sind daher v.a. in den wärmeren unteren Höhenlagen und den standörtlich ungünstigeren trockeneren Sommerhängen massiv gefährdet. Die Gefahr eines weiteren Anstieges der Borkenkäferpopulation mit dramatischen Folgeschäden ist außerordentlich hoch. Zur Reduzierung der erwarteten Borkenkäferschäden in Ihrem Wald sind zwei Punkte entscheidend: Kontrollieren Sie Ihren Fichtenwald wöchentlich auf folgende Merkmale – „Spechtsiegel“ (Stellen an der Baumrinde, an der Spechte nach Borkenkäfern gesucht haben) – Vergilben und anschließende Rötung der Nadeln bzw. der Baumkronen – Grüne Nadeln am Boden – kreisrunde Einbohrlöcher in der Rinde – Bohrmehlansammlungen auf der Rinde und am Stammfuß

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 und schlagen Sie diese Käferbäume schnellstmöglich in wenigen Tagen nach der Kontrolle ein, da aus 20 Käferbäumen innerhalb eines Jahres 8000 befallene Käferbäume werden können! Anderenfalls gefährden Sie Ihren Wald und den Ihrer Nachbarn. Nehmen Sie mit Ihrem Revierleiter Kontakt auf. Er unterstützt Sie beim Holzeinschlag, hilft bei der Koordinierung der Holzvermarktung und berät Sie bei Fragen zu Holzlagerung, Abtransport des Holzes, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln etc. Von alten, bereits rindenlosen Käferbäumen geht keine Borkenkäfergefahr mehr aus. Daher sind alte Käferbäume momentan nur dann einzuschlagen, wenn sie ein Sicherheitsrisiko für Waldarbeiter, Unternehmer und Waldbesucher darstellen. Überlassen Sie den Wald nicht dem Borkenkäfer! Nur gemeinsam können wir etwas gegen die Kalamität erreichen! Informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung auf der Homepage der Unteren Forstbehörde Waldshut (www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt) oder der Waldgenossenschaft Südschwarzwald (www.wg-suedschwarzwald.de). Dort finden Sie Handreichungen, was zu tun ist. Für eine konkrete Unterstützung fragen Sie Ihren Forstrevierleiter. Gemneinnützige Gesellschaft für Familienhilfe mbH Die GfFH als kreiseigene Gesellschaft sucht Pädagogische Fachkräfte in den Bereichen Sozialpädagogische Familienhilfe und Integrationshilfe Für Einsätze im gesamten Landkreis Waldshut von geringfügiger bis 100% Beschäftigung Sie bringen mit: – Pädagogische / sozialpädagogische Ausbildung – Motivation zur Arbeit – Respekt- und liebevollen Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen – Verständnis für Familien in besonderen Lebenslagen oder temporären Krisen – Team- und Kommunikationsfähigkeit – Belastbarkeit und Flexibilität – Bereitschaft zur Fortbildung Sie erwartet: – eine abwechslungsreiche Tätigkeit – ein faires, offenes und kollegiales Arbeitsumfeld – regelmäßige Supervision und Fortbildung – Vergütung nach TVöD-SuE – Zusätzliche Altersvorsorge (ZVK) Weitere Informationen zur Gesellschaft für Familienhilfe und weitere Stellenangebote finden Sie auf unserer Homepage www.gffh.de

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an monika.berchtold@gffh. de oder per Post an Monika Berchtold, Gesellschaft für Familienhilfe (GfFH), Chilbiweg 25, 79761 Waldshut-Tiengen VdK Ortsverband informiert: Equal Pay Day 2019 – Verdienstlücke der Frauen bis zum 18. März Wie schon in 2017 und 2018 ist auch 2019 der Equal Pay Day am 18. März. Er macht auf Verdienstunterschiede von Frauen und Männern aufmerksam und markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der in Deutschland rund 21 Prozent beträgt. Umgerechnet ergibt sich so eine Einkommenslücke von 77 Tagen, was dem Datum 18. März entspricht. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass Frauen weiterhin deutlich weniger verdienen als Männer und fordert ein Ende der geschlechtsabhängigen Lohn- und Gehaltszahlung. Zugleich ermutigt der größte Sozialverband in Bund und Land die Frauen, Lohngerechtigkeit einzufordern und für die bessere Vereinbarkeit von Kindererziehung und Pflegetätigkeit mit der Berufstätigkeit einzutreten. Denn, man müsse hier auch Armut und Altersarmut im Blick haben, so der VdK, der bundesweit 1,9 Millionen und im Südwesten rund 230 000 Mitglieder hat, darunter viele Frauen. Mit „VdK Reisen“ barrierefreie Busreisen für alle 1991 ist „VdK Reisen“, das Stuttgarter Reisebüro des VdK Baden-Württemberg, mit interessanten Gruppen- und Individualreisen für Mitglieder und Nichtmitglieder gestartet. 2019 stehen, wie seit Jahren, erneut zwei spezielle barrierefreie Busreisen in Kooperation mit „Müller Reisen“ auf dem Programm. Bereits vom 5. bis 10. Mai geht es mit barrierefreiem, auch E-Rollstuhl-tauglichem Reisebus, an Mosel und Rhein. Und vom 16. bis 20. September wird die Vorarlberger Bergwelt erkundet. Geplant sind jeweils barrierefreie Touren vor Ort mit Bus und Schiff sowie interessante Besichtigungen. Details zu diesen und vielen weiteren Reisen unter www.vdk-reisen.de, in der FebruarVdK-Zeitung oder direkt bei VdK Reisen, VdK-Landesgeschäftsstelle, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 61956-82 oder -85, wo jeder Interessierte buchen kann. Sammeltermine Blaue Tonne am 08. April 2019 Gelber Sack am 10. April 2019 Biotonne am 11. April 2019 Am 06. April 2019 Papiersammlung Bonanzaclub

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Verkehrsamt Bücherecke in Herdern Im Bürgerhaus in Herdern befindet sich eine Nimm- und Bringecke für diverse gebrauchte Bücher. Krimis, Romane, Fachbücher, Kinderbücher und vieles mehr …. Einfach vorbeischauen und stöbern – Geöffnet: jeden Donnerstag von 9 bis 20 Uhr. Kaiserbühne Freitag, 29. März, 20.00 Uhr Peter Spielbauer – „Alles Bürste“ – Philosophisches Kabarett Der grossartige „Philosokomiker“ setzt mit seiner artistischen und literarischen Fantasie einen neuen Standard! Im Verkehrsbüro erhalten Sie: NEU: ALLE Bücher von HERBERT FUCHS ab sofort wieder erhältlich: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen, Rund um die Höfe, Das Leben auf dem Dorf Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel und dem Schaffhauserland Veranstaltungen 06. April 2019 Papiersammlung Bonanzaclub 07. April 2019 F amilienkonzert, Spielgemeinschaft Hohentengen-Kaiserstuhl in Fisibach (Ebianum) 14.April.2019 Ostereierschießen, Schützenverein Bergöschingen 18. April 2019 Saujass, FFW Lienheim AUSSTELLUNG – Kulturring Wutöschingen Kreativgruppe der Caritaswerkstätten Hochrhein Freitag, 12. – Sonntag, 28. April 2019 Ausstellungseröffnung: Freitag, 12. April 2019, 19.00 Uhr In der Klosterschüer Ofteringen findet von Freitag, 12. April bis Sonntag, 28. April eine Ausstellung mit der Kreativgruppe der Caritaswerkstätten Hochrhein statt. Seit 2006 treffen sich dort Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, um ihre künstlerischen Fähigkeiten zu entfalten. In dieser Ausstellung sind Kunstwerke zu sehen, die im Jahr 2018 unter anderem in Zusammenarbeit mit Stefano Barbera entstanden sind. Folgende Künstlerinnen und Künstler stellen aus:

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Ilona Bächle, Gustv Boller, Mike Burger, Daniela Duttlinger, Katharina Häberle, Michael Keusch, Margot Manzoni, Cindy Meisner, Ralph Schäuble, Marie-Therese Weber, Jürgen Zimmermann. An folgenden Tage ist die Ausstellung jeweils von 14.00 – 18.00 Uhr geöffnet (Eintritt frei): 14.04.2019, 19.04.2019, 21.04.2019, 22.04.2019, 28.04.2019, Landratsamt Waldshut Fit in den Frühling - Gesundheitsaktionswochen 2019 Yoga Wochenende mit Günter Oberschmid Nutzen Sie die Gesundheitsaktionswochen 2019, um sich nach den „tollen Tagen“ zu besinnen und Körper und Geist wieder in Form zu bringen oder auch mal was Neues auszuprobieren. Zum Beispiel mit unserem Yoga-Seminar mit Yoga-Lehrer Günter Oberschmid! Hier gibt es noch einige Restplätze. Samstag, 6. April 9.30 – 18.00 Uhr und Sonntag, 7. April 9:00 – 16:00 Uhr im Seminarhaus Heidewuhr, Rickenbach / Bergalingen. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 € inkl. Verpflegung (vegetarisch nach den Richtlinien der ayurvedischen Ernährung) Es besteht die Möglichkeit zur Übernachtung! EZ 35 €, DZ 25 € p.P. zuzüglich Anmeldung bis 4. April erforderlich! Weitere Information und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker, Tel. 07751 86 43 44, E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Verstärkung im BeKi-Team gesucht Das BeKi-Team im Landkreis Waldshut braucht Verstärkung für Einsätze westlich des Albtales. Haben Sie eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft oder werden demnächst abschließen? Dann erfüllen Sie eine wesentliche Voraussetzung für die Mitarbeit bei der Landesinitiative BeKi. Die vielfältige Arbeit können Sie auf www.beki-bw.de kennenlernen. Sie ist ideal für Berufseinsteiger. Kurzbewerbungen richten Sie bitte bis Mitte April 2019 per Mail an: Landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut.de ; Betreff: BeKi-Bewerbung Klinikum Waldshut Wo Liebe auf Leben trifft, da ist Raum für Wachstum. Sich und Ihr Kind in dieser wunderbaren Zeit der Veränderung zu spüren, Ihren Körper zu unterstützen und Kraft zu tanken, das ist Ziel des Yogakurses für Schwangere im Klinikum Hochrhein. So bietet Yoga eine Quelle, aus der Sie Kraft und Sicherheit für die Geburt und die Zeit danach schöpfen können. Der Kurs kann von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zur Geburt besucht werden, es sind keine Yogakenntnisse erforderlich. Die Kosten pro Einheit belaufen sich auf 10 Euro. Bitte melden Sie sich unter Tel.: 07751 85-4541 an. Termin: immer freitags von 15 bis 16 Uhr im Gruppenraum der gynäkologischen Abteilung im Klinikum Hochrhein. Klinikum Hochrhein GmbH, aiserstraße 93 - 101, 9761 Waldshut-Tiengen, Tel.: +49 (0)7751 85-0

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Sonntagsgespräch im Klinikum Termin: Sonntag, 14. April 2019 Zeit:11:15 Uhr im Klinikum Hochrhein Thema: Wenn der Stein zwickt – Ursachen und Behandlung von Gallensteinen. Referent: Sergej Kassil, Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Patienten und deren Angehörige sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Agentur für Arbeit Öffnungszeiten vor Ostern von Arbeitsagentur und Jobcenter Lörrach Am Gründonnerstag, dem 18. April 2019, haben die Agentur für Arbeit Lörrach und ihre Geschäftsstellen Waldshut-Tiengen nachmittags bis 16 Uhr geöffnet. Dies gilt auch für das Berufsinformationszentrum, das Jobcenter Landkreis Lörrach, die Familienkasse Lörrach und die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitgeber-Service. Nach Ostern ist donnerstags wie üblich bis 18 Uhr geöffnet. Unsere Service-Nummern: Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 - Familienkasse: 0800 4 5555 30 Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ Am Donnerstag, den 11. April 2019 findet ab 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), im Raum E.14 statt. Wie kann man Polizist/in, Beamter/Beamtin in der Zollverwaltung oder Soldat/in, Offizier/in werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Die Landes- und die Bundespolizei, die Zollverwaltung und die Bundeswehr geben Informationen und beantworten Fragen zu ihren Berufen. Die Vorträge beginnen um 15:00 Uhr mit der Landespolizei, 15:45 Uhr - Bundespolizei, 16:30 Uhr – Zollverwaltung, 17:15 Uhr – Bundeswehr. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fußballkalender Freitag, 05.04.19 18:00 E-Junioren SV Eggingen : FC Hochrhein Eggingen Samstag, 06.04.19 11:30 E-Junioren SC Lauchringen 2 : FC Hochrhein 2 Lauchringen 14:00 Herren FC Hochrhein 2 : SV Eggingen Hohentengen 15:00 B-Junioren SC Lauchringen : SG Hochrhein Lauchringen 16:00 D-Junioren FSV Rheinfelden : SG Rheintal Rheinfelden 17:00 Frauen FC Hochrhein : Spfr. Neukirch Hohentengen

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Sonntag, 07.04.19 12:45 A-Junioren SG Rheintal : TuS Kleines Wiesental Rheinheim 13:00 C-Juniorinnen FC Hochrhein : TuS Kleines Wiesental Hohentengen 15:00 Herren SG Niederhof/Binzgen : FC Hochrhein Binzgen Mittwoch, 10.04.19 18:00 E-Junioren FC Hochrhein : SV Bettmaringen Hohentengen Freitag, 12.04.19 18:00 E-Junioren FC Hochrhein 2 : VfB Waldshut 2 Hohentengen 18:30 B-Junioren SG Hochrhein : SG Jestetten Rheinheim Samstag, 13.04.19 14:00 A-Junioren SG Rheintal : TuS Binzen Hohentengen 14:30 D-Junioren SG Rheintal : FC Wehr Rheinheim 16:00 Herren SV Jestetten 2 : FC Hochrhein 2 Jestetten 17:00 Frauen VfR Horheim-Schwerzen : FC Hochrhein 2 Horheim Sonntag, 14.04.19 15:00 Frauen ESV Freiburg : FC Hochrhein Freiburg 15:00 Herren FC Hochrhein : SV Albbruck Stetten Donnerstag, 18.04.19 20:30 Frauen FC Hochrhein : Alem. Freiburg-Zähringen Stetten Samstag, 20.04.19 16:00 Herren FC Dettighofen : FC Hochrhein Dettighofen Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag, 05.04.2019 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 06.04.2019 15.00 Uhr Sakrament der Versöhnung in Hohentengen (Pfarrer Mitzkus) Samstag, 06.04.2019 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 07.04.2019 10.15 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim im Bürgerhaus Sonntag, 07.04.2019 18.00 Uhr Bußgottesdienst in Lienheim im Bürgerhaus Samstag, 13.04.2019 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim. Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium vor dem Bürgerhaus

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Sonntag, 14.04.2019 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Kinderkirche. Der Gottesdienst beginnt mit der Palmenweihe und dem Evangelium an der Einsegnungshalle, danach Prozession zur Kirche Freitag, 19.04.2019 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie in Hohentengen mit Kirchenchor,parallel Kinderkreuzweg. Gemeinsamer Beginn ist in der Pfarrkirche. Alle Kinder der Seelsorgeeinheit, besonders die Erstkommunionkinder, sind dazu eingeladen Sakrament der Versöhnung und Bußfeiern In den Tagen vor Ostern sind alle herzlich dazu eingeladen, das eigene Leben und Verhalten mal wieder etwas genauer in den Blick zu nehmen und es unter Gottes Liebe und Barmherzigkeit zu stellen. Am Samstag, den 06. April 2019 um 15.00 Uhr gibt es in der Kirche in Hohentengen hierfür die Möglichkeit zum Einzelgespräch im Sakrament der Versöhnung (Beichte) und am Sonntag, den 07. April 2019 wird in Lienheim im Bürgerhaus um 18.00 Uhr eine Bußfeier angeboten. Erstkommunion 2019 – Ausgabe der Gewänder Für Hohentengen und Lienheim: Samstag, den 06. April 2019 von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Erstkommunion 2019 – Info-Elternabend Am Dienstag, den 09. April 2019 findet für alle Eltern der Erstkommunionkinder um 20.00 Uhr der Info-Elternabend zum Ablauf der Erstkommunion im Pfarrheim St. Martin in Kadelburg statt. Krankensalbung und Seniorengottesdienst In der Fastenzeit sind wieder alle kranken und älteren Menschen eingeladen, sich durch das Sakrament der Krankensalbung stärken zu lassen. Am Mittwoch, den 10. April 2019 um 14.00 Uhr findet im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen ein Krankensalbungsgottesdienst statt. Im Anschluss sind alle zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Krankenkommunion Am Donnerstag, den 11. April 2019 ist wieder Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Maria Gut. Pfarrgemeinderatssitzung Am Donnerstag, den 11. April 2019 trifft sich der Pfarrgemeinderat um 20.00 Uhr zur Sitzung im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Die Tagesordnung wird in den Schaukästen an den Kirchen veröffentlicht.

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Handpalmen In den Gottesdiensten zu Palmsonntag in Lienheim und Hohentengen werden wieder, wie all die Jahre, liebevoll gefertigte Handpalmen zum Verkauf angeboten. Sie werden im Gottesdienst gesegnet und begleiten uns dann durch die österliche Zeit. Gründonnerstag Ganz herzlich ist die ganze Seelsorgeeinheit zum Gründonnerstags-Gottesdienst am 18. April 2019 um 19.00 Uhr nach Hohentengen in die Pfarrkirche St. Maria eingeladen. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74. Kath. Pfarramt: Tel.: 07742/9255-0 Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www. se-st-christophorus.de Öffnungszeiten: dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr Pfarrer Marcus Maria Gut: Tel.: 07742/9255-33 Sprechzeiten: freitags von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 07742/5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche in Kadelburg: Sonntag, 07.04.2019 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Palmsonntag, 14.04.2019 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächste Termine: 03. April. An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Angebote für Jugendliche: Sommerfreizeit in der Camargue/Frankreich, August 2019 In den Sommerferien findet die große Sommerfreizeit für Jugendliche von 12-18 Jahren vom 04.08.-16.08.2019 in der Camargue in einem Camp am Meer statt. Nähere Informationen und Anmeldung über das Pfarramt.

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: wöchentlich, Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. wöchentlich, verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. wöchentlich, Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. wöchentlich, Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. 14-tägig, Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: 04.04. , 18.04., immer donnerstags in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. monatlich, Trauercafe: nächster Termin: 10.04.das Trauercafe lädt von 15.00 -17.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. monatlich, offener Treff zum Thema Zusammeleben als Familie/Kinder/Erziehungsfragen, jeden dritten Montag, 19.30 Uhr, regelmäßig Kurse „Familientraining - Atempause für Eltern“: Es geht um das Zusammenleben als Familie, um Kommunikation, Konflikte und tragfähige Beziehungen. Neuer Kurs „Familientraining“ gestartet im März 10 Abende, Infos über weitere aktuelle Kurse 2019 bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959 monatlich, Frauenkreis: alle 8 Wochen, donnerstags lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Kontakt: Sabine Jacobi: 07741-686550 zweimonatlich Seniorentreff: alle 8 Wochen, immer Mittwoch 15.00-17.00 Uhr, Treffen in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen und unterschiedlichen Themen, eine Jahresübersicht 2019 wird auf Wunsch zugeschickt. Bildungs- und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741-8070755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Tel: 07741/ 3613, oder 015152591888, Bergkirche@web.de Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 -12.00 Uhr

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Alt-Kath. Pfarramt Dettighofen, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen SO, 07.04.2019 10:00 Uhr 5. Sonntag der österlichen Bußzeit Eucharistiefeier mit Dekan em. H.-E. Heckel, Taufe des Kindes Karl Bollinger, Erlöser-Kirche, Dettighofen SA, 13.04.2019 10:00 Uhr Palmsträuße basteln bei Familie Maske in Lottstetten-Nack SO, 14.04.2019 10:00 Uhr Palmsonntag Eucharistiefeier mit Dekan em. H.-E. Heckel, Hl.- Kreuz-Kapelle, Lottstetten Pfarrverweser Pfr. Armin Strenzl Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Hochrhein-Wiesental St. Peter und Paul Rheinbadstr. 10, D - 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 - 2076, Fax: 07761 - 50065 E-Mail: badsaeckingen@alt-katholisch.de Terminkoordination in der Vakanzzeit Marion Rehm, Kaltenbrunnenstr. 8, 79807 Lottstetten, Tel.: 07745 – 919585 E-Mail: marion@rehmfamily.de.de Das Landratsamt Waldshut - Haupt- und Personalamt - hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als IT-Administrator/-in für Client - und Serversysteme mit Datenbankadministration in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. bis Besoldungsgruppe A 11 LBesG. Die ausführliche Ausschreibung mit den Stelleninhalten sowie unser Anforderungsprofil finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-waldshut.de Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich jetzt online unter www.landkreis-waldshut.de. Alternativ senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 22.04.2019 an das Landratsamt Waldshut, Haupt- und Personalamt, Kaiserstraße 110 in 79761 Waldshut-Tiengen. Seite 1 von 1 rexx Recruitment R7.0 by www.rexx-systems.com

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Das Landratsamt Waldshut - Straßenbauamt - hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Mitarbeiter/in in der Straßenmeisterei Lauchringen in Vollzeit zu besetzen. Ihr Aufgabengebiet: Der Einsatz erfolgt im Straßenunterhaltungsdienst und beinhaltet insbesondere Grün- und Gehölzpflege, Winterdienst sowie kleinere Baumaßnahmen an Straßeneinrichtungen (Schutzplankenfundamente, Sickerleitungen mit Muldeneinlaufschächten, Fundamenten für Verkehrszeichen u. Wegweiser, Bordsteine setzen, Pflasterarbeiten usw.) und Bauwerken (Brücken- u. Stützmauersanierungsarbeiten) Unsere Anforderungen an Sie: •Abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter/in oder alternativ als Forstwirt/in, Maurer/in, Straßenbauer/in, Landschaftsgärtner/in oder eine vergleichbare Qualifikation. • Besitz der Fahrerlaubnis Führerscheinklasse CE; sollten Sie nicht Besitz dieser Fahrerlaubnis sein, wird die Bereitschaft zum Erwerb innerhalb eines Jahres vorausgesetzt. • Neben der fachlichen Qualifikation erwarten wir Engagement, Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Einstellung und Vergütung: • Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD • Zusätzliche Altersvorsorge •Chancengleichheit im Beruf ist uns wichtig. Deshalb ermutigen wir ausdrücklich Menschen jeden Geschlechts, Personen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund sich zu bewerben. Für nähere Auskünfte zum genannten Stellenprofil steht Ihnen Herr Andreas Morath, Tel.: 07741/91868-12, andreas.morath@landkreis-waldshut.de, gerne zur Verfügung. Fragen zum Arbeitsverhältnis beantwortet Ihnen gerne Frau Katharina Böhler, Haupt- und Personalamt, Tel.: 07751/86-1118, katharina.boehler@landkreiswaldshut.de. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich jetzt online unter www.landkreis-waldshut.de. Alternativ senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 22.04.2019 an das Landratsamt Waldshut, Haupt- und Personalamt, Kaiserstraße 110 in 79761 Waldshut-Tiengen. Seite 1 von 1 rexx Recruitment R7.0 by www.rexx-systems.com 27.03.2019 https://waldshut.rexx-recruitment.com/documents/formschreiben_print_joboffer.php?documen... (Ende des amtlichen Teils)

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Hohentengen 1: Winkelstraße, Schulstraße (Ost), Bergstraße, Stettener Straße, Weiherstraße, Hauptstraße (Ost) ab Kaufhüsle, Industriegebiet Sven Schilling, Telefon 85 00 90 Hohentengen 2: Auenweg (ab Mühleweg), Mühleweg (Ostseite) Herderner Straße, Merktweg, Hölzleweg, Sonnenrain, Bogenstraße Yannick Rüd, Telefon 92 20 73 Hohentengen 3: Mühleweg (Westseite), Badstraße, Auenweg ab Mühleweg, Spannerstraße, Rebhalde, Rheinhalde Janis Moranz, Telefon 9 68 43 Guggenmühle und Zoll: Ursula Feser, Telefon 92 32 0 Hohentengen 4: Kirchstraße, Schulstraße (West), Abberger, Fluhstraße, Pfarrgarten, Pfarrbuck, Blumenweg, Hansengel, Felsenstraße, Steigleweg David Heuschen, Telefon 85 72 75 Bergöschingen: Oliver Bernhard, Telefon 978 01 86 Günzgen: Kerstin Kalk, Telefon 73 60 Herdern: Johannes Piberhofer, Telefon 22 39 Stetten: Bernhard Baumgartner, Telefon 18 18 Lienheim: Cedric Hass, Telefon 85 84 55 Die Austräger des Mitteilungsblattes Sollten Sie einmal kein Mitteilungsblatt erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Austräger.

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 Wer kann? Multimedia Installation? - Hardware Installation - Telefon 07742 - 9780-191 oder -192 Mobil 0041 43 388 87 43 email: teleenterprise@web.de Großer Geflügelverkauf Enten-Gänse-Puten u. Mast Bitte vorbestellen! Am Dienstag, 09.04. und 07.05.2019 Dangstetten, Rathaus, 8.45 Uhr Lienheim, Rathaus, 9.00 Uhr Geflügelzucht J. Schulte Telefon 0 52 44 / 89 14 Fax 0 52 44 / 772 47 Wir, Barbara, Tom und Terrier Sam suchen ein ruhiges Freizeitgrundstück für unser WochenendBauwagendomizil. Der Bauwagen ist energie-, entsorgungs- und versorgungsautark B x L x H 2,50 x 5,80 x 3,00 m. Wir freuen uns auf eure Angebote. Barbara Schneider, Kettelerstr. 10, 79761 WT-Tiengen Telefon 0 77 41/ 67 00 40 IHRE PENSION IN HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN Am Freitag, 12. April ab 19.00 Uhr findet im Hartenstein Siggis kaltes und warmes Fischbuffet statt. Anmeldung erbeten unter Telefon 0 77 42 / 978 00 98 oder 0 77 42 / 85 79 78 Hanneliese Minor mit Team

Nr. 7 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Haushaltshilfe für Hohentengen gesucht 1x Woche 4–6 h mit der Möglichkeit auf zwei Tage zu erweitern; Anmeldung zur Sozialversicherung; tierfreier Nichtraucherhaushalt. Anfragen bitte schriftlich an: Mitteilungsblatt Hohentengen Chiffre 07a/AH Weiherstraße 8 · 79801 Hohentengen Telefax 0 77 42 / 92 32-32 mitteilungsblatt@feser.de KETTLER E-Bike zu verkaufen! E-Bike mit ThuleFahrrad-Träger, 2 Jahre gebraucht, wegen Krankheit zu verkaufen. Neupreis ca. € 2700,– VHB € 1000,– Telefon 0 77 42 / 61 33 Garage für Kleinwagen zur Miete in Lienheim gesucht zuverlässiger Mieter Telefon 0 77 42 / 978 03 25 ab 18 Uhr A A A A Gründonnerstag Sau-Jass Beginn: 20:00 Uhr 4 Durchgänge Attraktive Preise Auf Ihr Kommen freut sich: Freiwillige Feuerwehr Lienheim 18. April 2019 Halle Lienheim

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2019 DANKSAGUNG Herzlichen Dank sagen wir allen, die gemeinsam mit uns von unserem lieben Vati Josef Amann Abschied genommen und ihre Verbundenheit und tröstende Anteilnahme in Wort, Schrift, Blumen, Heilige-Messen und Geldspenden zum Ausdruck gebracht haben. – Herrn Pfarrer Marcus Maria Gut für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier – Lucia Burger und Ursel Reinhard für den gemeinsamen Rosenkranz und alle stillen Gebete – der Sozialstation für die liebevolle Betreuung – dem Imkerverein und Angelsportverein für Grabschmuck und Nachruf – dem Bestattungsinstitut Mülhaupt für die hilfreiche und wertvolle Unterstützung – allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten, die unserem Vater die letzte Ehre erwiesen haben Hohentengen, den 19.03 2019 Im Namen aller Angehörigen Brigitte Amann D A N K E individuell – kreativ – einzigartig BALLONS ALLER ART –BALLONZUBEHÖR –BALLONGAS DEKORATIONEN –GELDGESCHENKE –GESCHENKIDEEN Wir lieben Ballons… LAUCHRINGER STR. 30, 79793 HORHEIM, Tel. 01522 / 772 84 15 www.gabis-ballonerie.de Gelegenheit Nebenverdienst Baureinigung (Einmalig) Baustelle, Hohentengen a.H. Telefon 07742 - 9780-191 oder -192 Mobil 0041 43 388 87 43 email: info@immocloud-ag.ch

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