Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. April 2019.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2019 Um eine Kompensation dieser negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erreichen, werden folgende Maßnahmen festgesetzt: • A1: Umwandlung von Ackerland/Grünlandeinsaat in private Grünflächen (Gärten) • A2: Erweiterung der bestehenden Feldhecke • A3: Umwandlung von Ackerland/Grünlandeinsaat in eine Magerwiese • A4: Pflanzung von heimischen standortgerechten Bäumen entlang der Straßen des B-Plangebietes • E1: Dachbegrünung „Ganztagesschule“, Hohentengen • E2: Dachbegrünung „Kindergarten“, Hohentengen • E3: Dachbegrünung „Soziales Projekt“, Hohentengen • E4: Aufwertungsmaßnahmen am Sportplatz in Stetten Durch die Ausgleichsmaßnahmen A1-A4 und E1-E4 können die Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen/Biotope, Tiere, Boden sowie Landschaftsbild vollständig ausgeglichen werden. Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung einschließlich dem ergänzten Umweltbericht und Straßen- und Baugrenzenplan von Montag, den 29. April 2019 bis einschließlich Montag, den 27. Mai 2019 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen am Hochrhein, den 18.04.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

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