Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. April 2019.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2019 Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Offenland-Biotopkartierung Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Damit auch nachfolgende Generationen unsere Natur- und Kulturlandschaft noch bewundern können, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der besonders wertvollen gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen als bedeutenden Teil der Landschaft zu kennen. Dazu wird die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. In der Gemeinde Hohentengen werden 2019 bis 2020 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Die Kartierungen werden im Zeitraum April bis November 2019 und im gleichen Zeitraum im darauffolgenden Jahr 2020 stattfinden und zwar im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Auf wenigen Stichprobenflächen in der Gemeinde finden weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Einen Einblick in die Offenland-Biotopkartierung können Sie bei zwei Informationsveranstaltungen im Gelände gewinnen. Diese finden am 07.05.2019 im Enzkreis und am 16.05.2019 im Main-Tauber-Kreis jeweils vor- und nachmittags statt. Uhrzeit und Treffpunkt werden rechtzeitig vorher an dieser Stelle bekannt gegeben. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung. Überprüfung der Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass noch gültig sind. Zurzeit beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei Berlin für Personalausweise zwei bis drei Wochen, für Reisepässe drei bis vier Wochen. Bei vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen beträgt die Wartezeit von der Antragsstellung bis zur Fertigstellung 2 Tage. Sollte Ihr Ausweisdokument demnächst ungültig werden, bitten wir Sie, beim Einwohnermeldeamt (Zimmer 1) persönlich, unter Vorlage des bisherigen Ausweises bzw. Passes sowie eines biometrietauglichen Lichtbilds, vorzusprechen. Abgelaufene Personalausweise oder Reisepässe können nicht verlängert werden. Ihr Einwohnermeldeamt

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