Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2019.

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2019 verfassungsgericht im Januar. Dies begrüßt der Sozialverband VdK, denn Wahlrechtsausschlüsse zulasten behinderter Menschen seien menschenrechtswidrig, wie der VdK bei der Anhörung im Landtagsausschuss betonte. Die jetzt für‘s Land getroffene Regelung betrifft aber nicht die am gleichen Wahlsonntag erfolgende Europawahl. Ob Betroffene dann auch dort teilnehmen können, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung in der 15. Kalenderwoche noch nicht abschließend geklärt. Nach Leid in Behindertenheimen jetzt bis Ende 2020 Anträge möglich Seit 2017 können Menschen, die früher in Behindertenheimen und Psychiatrien Gewalt erfuhren und Schäden erlitten, bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe Gehör finden und Entschädigungsleistungen beantragen. Die bundesweite Stiftung arbeitet im Lande in VdK-Trägerschaft in der Stuttgarter VdK-Landesgeschäftsstelle. Dort können sich Betroffene an die Diplom-Sozialarbeiter Frank Hapatzky und Jutta Wehl wenden. Anträge sind jetzt bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Vorgesehen sind einmalige pauschale Zahlungen oder auch einmalige Rentenersatzleistungen, wenn die Kinder und Jugendlichen unentgeltlich arbeiten mussten und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Anerkannt wird erlittenes Leid in Heimen der Bundesrepublik vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975. Für Leidtragende aus Baden-Württemberg, die früher in Heimen der DDR waren, gilt die Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990. Kontakt: stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de oder stiftung-anerkennunghilfe-bw.wehl@vdk.de. Allgemeine Informationen per Telefon (08 00) 221 221 8 sowie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de. Deutsch-schweizerische Rentenberatung vor Ort Die Deutsche Rentenversicherung und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Schweiz bieten auch dieses Jahr wieder grenzüberschreitende Informationen zur Rente an. Angesprochen sind alle, die Beiträge zur gesetzlichen deutschen und schweizerischen Rentenversicherung einbezahlt haben. Auf diesen Internationalen Beratungstagen erteilen Experten beider Länder kostenlos Auskünfte zum jeweiligen nationalen Recht und zu den zwischenstaatlichen Auswirkungen. Zu dem Beratungstag am 15. Mai 2019, 13.30 bis 18.30 Uhr in Waldshut Waldtorstraße 12 (erstmals im Gebäude der Waldtor-Schule laden wir ein. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Anmeldung unter Tel. 07621/42256-10. Bringen Sie zum Beratungstag bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Ein weiterer Beratungstag ist in diesem Jahr in Waldshut am 6. November. Dieser wird gesondert angekündigt.

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