Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Mai 2019.

Nr. 9 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Informationen zur Wahlscheinbeantragung für die Kommunal- und Europawahl am 26.05.2019 Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 26.05.2019 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.hohentengen.de an. Sie finden den Link auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles“. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post (Deutsche Post AG) oder Amtsboten zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@ hohentengen-ah.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Theresa Hüsler, Tel.: 07742/853-60, E-Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de Europawahl 2019 Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 9. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird  ebenfalls kostenlos  eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handels-

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