Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Januar 2020.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwachsenen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Seit 2019 können auch bis zu vier weitere Personen, wie Oma, Opa oder ein getrenntlebender Elternteil als Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, – Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1. Zuschuss an Landwirte - De-Minimis- Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2019. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2020 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau Hug, Zimmer 4-2 abgeholt oder unter 07742/853-43 angefordert werden. Beachtung der Einwurfzeiten an den Glascontainern Zum Schutz der Anwohner bitten wir Sie Ihr Altglas an den örtlichen Altglassammelstellen nur unter Einhaltung der Einwurfzeiten zu entsorgen. Sammelstellen: Herdern: Oberdorfstr. 29, Feuerwehrgerätehaus Hohentengen: Mehrzweckhalle, Hansengelstraße Günzgen: ehemalige Abfalldeponie Lienheim: Rümikoner Str. 3, Gemeindegebäude Stetten: Bergöschinger Str. 8, Feuerwehrgerätehaus Einwurfzeiten: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr 15:00 Uhr – 20:00 Uhr

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