Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Januar 2020.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 1 · 16. Januar 2020 · Jahrgang 45 am Hochrhein Hohentengen Am 20. Januar 2020 beginnen die Bürgergespräche. (Bild Sabine Gems-Thoma)

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Neujahrswort 2020 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, ich begrüße Sie herzlich im neuen Jahr. Ich hoffe Sie haben die Feiertage genießen können und sind gut ins neue Jahr gekommen. Und ich wünsche Ihnen, dass die Erwartungen, die Sie mit 2020 verbinden, in Erfüllung gehen. Der Beginn eines neuen Jahres ist ja immer mit Hoffnungen verbunden; kaum jemand kann sich wohl dem Gefühl entziehen, mit einem neuen Jahr fange ich etwas Neues an. Auch wenn wir natürlich wissen, dass wir mit „Prosit Neujahr“ nicht auf Neustart schalten. Wir bekommen nur eine neue Jahreszahl und selbst der neue Kalender ist schon lange vor dem Neujahrsfeuerwerk kein weißes Blatt mehr. Doch ich finde, wir sollten uns dieses Gefühl des Neuanfangs bewahren. Denn es verleiht uns Energie und gibt uns den Mut etwas Neues zu wagen oder Dinge neu zu denken. Und das ist eine gute Voraussetzung, um weiterzukommen. Persönlich wie politisch. Unterstützen wir uns gegenseitig, freuen wir uns auf das was vor uns liegt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gesundes friedliches neues Jahr. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in den Sitzungen am 28. November 2019 und 05. Dezember 2019 Bürgermeister Martin Benz macht zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 folgende Ausführungen: „Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, obwohl uns die Themen Breitband für den Landkreis, Atommüllendlager, Flugverkehr enorm fordern, sind wir insbesondere bei unseren Großprojekten erheblich vorangekommen. Das soziale Projekt Pfarrwiese wird gerade baulich erstellt, wir konnten Rückflussmittel aus dem ELR für die MZWH erreichen, die Erschließung des Gewerbegebietes steht kurz vor dem Abschluss, die Planung für das Bürgerhaus Stetten wurde auf den Weg gebracht, der Antrag auf Zuschuss für den Radweg Hohentengen-Stetten ist vorbereitet, der Bau einer weiteren Kinderkrippe und des Kunstrasenplatzes ist abgeschlossen, ein kleines Baugebiet in Lienheim wird erschlossen, die Sanierung der Schul-/Winkelstraße mit allen Ver-und Entsorgungsleitungen steht kurz vor dem Abschluss, unser Nahwärmeprojekt geht in die Endphase, der 120%-Ausbau im Bereich MOKO nimmt so langsam Formen an. Daneben haben wir zusätzlich etliche andere Vorhaben umgesetzt. Daher gleich an dieser Stelle ein Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre gute und sehr gute Arbeit. Sie werden viele Projekte aus 2019 wieder im Haushalt 2020 finden. So birgt auch der Haushalt 2020 keine Überraschungen, ist er doch die Folge unserer Beschlüsse. Der neue Haushalt wird durch mehrere Faktoren geprägt: Das neue Haushaltsrecht, das Weiterführen der Großprojekte, keine weiteren Einnahmesteigerungen in den nächsten Jahren, steigende Personalausgaben, zu hohe Belastung durch eine steigende Kreisumlage. Zu den Großprojekten habe ich bereits etwas gesagt. Zum neuen Haushaltsrecht wurde ebenfalls in der vorletzten Sitzung einiges gesagt. Ich bin guten Mutes, dass es uns gelungen ist, einen für Sie lesbaren Haushaltsentwurf zu erstellen. Ein Haushaltsentwurf, der u.E. keine erkennbaren Risiken enthält, der aber deutlich weniger Einnahmen enthält. Zusammen mit diesem Jahr müssen wir mit rd. 600.000 Euro weniger Geld gerechnet als Saldo zwischen Haupteinnahmen und Hauptausgaben auskommen. Das tut weh, weil sich dieser Saldo bei wirtschaftlich sehr starken Jahren ergibt. So gehen wir zwar zur Zeit nicht von weiteren starken Einnahmeausfällen in den nächsten ein, zwei Jahren aus, aber eben auch nicht von Steigerungen. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir keine exorbitanten Steigerungen z.B. bei der Kreisumlage verkraften. Die Vorstellungen der Kreisverwaltung nach rd. 10 Mio. € mehr Kreisumlage sind vollkommen absurd, lassen keinerlei Sparwillen erkennen und beschädigen das Verhältnis zwischen Landkreis und Gemeinden. D.h. aber auch, dass wir im Umgang mit unseren Fixkosten noch vorsichtiger sein müssen. Aus

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 diesem Grund wurden beim größten Kostenblock der Personalausgaben i.H.v. 3.464.850 € bis auf den Kindergartenbereich, obwohl diese Kosten bereits 41% der gesamten Personalausgaben ausmachen und einer zusätzlichen Stelle im Bereich MOKO keine weiteren Stellen eingeplant. Gerade bei der bereits diskutierten Stelle eines Ortsbaumeisters haben wir es uns nicht leicht gemacht. Der Bauhofleiter übernimmt bereits teilweise Aufgaben eines Ortsbaumeisters. Wir prüfen zur Zeit die Idee, entsprechendes Know-how von Dritten zukaufen zu können. Wir mussten aber auch u.a. beim Unterhalt von Straßen unseren ursprünglichen Ansatz um 200.000€ zurücknehmen und den Lift für das Rathaus um ein Jahr verschieben. Hier kann aber im Laufe des Jahres reagiert werden. In den Ansätzen für den allgemeinen Haushalt sind auch Ausgaben für die Umgestaltung von Rasen in Wiesenflächen vorgesehen. Des Weiteren haben wir insbesondere für die Kita Lienheim weitere Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Im Bereich des Waldes müssen rund 100.000 € Verlust aus allgemeinen Deckungsmitteln aufgefangen werden. Den gesamten Haushalt, bei dem im Entwurf die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden, bei normalem Gewerbesteuerverlauf aber erwirtschaftet werden können, wollen wir auch mit einer eingeplanten Kreditaufnahme i.H.v. 1 Mio € finanzieren. Wir haben diese Darstellung bewusst gewählt, wie auch im Jahr zuvor bereits. Zur Erinnerung in diesem Jahr haben wir keine Kredite aufgenommen. Wir erhalten mit dieser Darstellung die Flexibilität evtl. keinen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, Grunderwerbe kurzfristig über einen Teil Darlehensaufnahme finanzieren zu können, sofern erforderlich. Wir hätten somit auch die Flexibilität zu entscheiden, ob wir bei absolut Niedrigzinsen im Spannungsfeld Strafzinsen, einen Kredit aufnehmen oder eben nicht. Summa summarum beträgt das Volumen des Ergebnishaushaltes 10.382.300 € und das Volumen des Finanzhaushaltes 4.503.615 €, das Volumen des Eigenbetriebes MOKO beträgt im Erfolgsplan 1.081.000 und im Vermögensplan 1.729.943 €. Das des Eigenbetriebes Gemeindeentwicklung 75.036 € und 4.345.000 €. Das ist zum wiederholten Male ein gewaltiges Pensum, das wir uns auferlegen wollen. Ich bin froh sagen zu können, dass der Haushalt solide finanziert ist. Dringend benötigte Rücklagen zur Weiterfinanzierung unserer Vorhaben am Jahresende sind zu erwarten. Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, mit unseren Vorhaben entwickeln wir unsere Gemeinde weiter, bleibt unsere Gemeinde lebenswert und wird ein Stück weit noch lebenswerter. Ich freue mich, mit Ihnen diese doch gewaltigen Aufgaben anzupacken und zu lösen. Herzlichen Dank meiner gesamten Verwaltung für die Vorarbeiten zum Haushalt. Herzlichen Dank Ihnen Frau Schwab mit Ihrem Team, Dir Tanja für die erstklassige Arbeit. Frau Schwab wird Ihnen den ersten Haushalt nach neuem Haushaltsrecht vorstellen. Danach liegt es an Ihnen, unsere Arbeit zu beurteilen. Ziel ist es, den Haushalt in der Sitzung am 05.12.2019 beschließen zu können.“ Frau Schwab stellt die Grundzüge des Haushalts vor. Im Jahr 2020 sind folgende investiven Maßnahmen geplant:

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Wesentliche Investitionen, Veräußerungserlöse, Beiträge und Zuweisungen (Finanzhaushalt) Planung 2020 Kostenstelle Bereich Ausgaben Einnahmen Bezeichnung Vorhaben 11250001 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Beschaffung bewegliches Vermögen (u.a. Anhänger für Unimog) 30.000,00 € 11260001 Allgemeine Verwaltung Beschaffung bewegliches Vermögen 5.000,00 € 11330001 Grundstücksmanagement Erwerb von Grundstücken 600.000,00 € Verkauf von Grundstücken 805.700,00 € 12600001 Brandschutz Fachförderung Beschaffung HLF 10 10.000,00 € Beschaffung bewegliches Vermögen (Digitalfunk) 31.300,00 € Fachförderung für Digitalfunk 4.200,00 € Beschaffung bewegliches Vermögen (Rollcontainer für Schläuche) 3.200,00 € 21100101 Grundschule Beschaffung bewegliches Vermögen 15.225,00 € 21101001 Gemeinschaftsschule Beschaffung bewegliches Vermögen 2.500,00 € 42410001 Mehrzweckhalle Hohentengen Baukosten (anteilig) 1.238.650,00 € Förderung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (anteilig) 249.800,00 € Ausgleichstock (anteilig) 212.500,00 € Förderung Sportstättenbau (anteilig) 38.000,00 € 53800101 Ableitung von Abwasser (Kanal) Kanalbau (allgemein) 50.000,00 € Anschlussbeiträge (allgemein) 500,00 € Kanalbau Gewerbegebiet Riedäcker-Höhen 100.000,00 € Anschlussbeiträge Gewerbegebiet Riedäcker-Höhen 36.800,00 € Kanalbau Wohngebiet Hanfwiesen 157.600,00 € Anschlussbeiträge Wohngebiet Hanfwiesen 8.400,00 €

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Kanalbau Wohngebiet Untere Lenggen 311.520,00 € 53800201 Reinigung von Abwasser (Kläranlage) Anschlussbeiträge (allgemein) 500,00 € Anschlussbeiträge Gewerbebegebiet Riedäcker-Höhen 21.700,00 € Anschlussbeiträge Wohngebiet Hanfwiesen 5.000,00 € 54100001 Gemeindestraßen Neuanlage Parkfläche Rathausplatz 80.000,00 € Radweg Hohentengen - Stetten 200.000,00 € Erschließung Gewerbegebiet Riedäcker-Höhen 150.000,00 € Erschließungsbeiträge Gewerbegebiet Riedäcker-Höhen 477.900,00 € ELR Förderung Sanierung Schul-,/Winkelstraße 130.000,00 € Erschließung Wohngebiet Hanfwiesen 283.800,00 € Erschließungsbeiträge Wohngebiet Hanfwiesen 232.800,00 € Erschließung Wohngebiet Untere Lenggen 556.320,00 € 55100001 Öffentl. Grün/Landschaftsbau, Spielplätze Spielplatz Herdern 50.000,00 € 55500001 Forstwirtschaft Multifunktionale Waldhütte 100.000,00 € 57300012 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Renovierung „Blockhuus“ 40.000,00 € 57300013 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Sanierung Gemeindegebäude Stetten (anteilige Baukosten) 353.600,00 € ELR Förderung (anteilig) 118.000,00 € 57500002 Tourismus/Fremdenverkehr 2 Campingfässer f. Campingplatz Hohentengen 15.000,00 € Kapitaleinlagen - € Kredittilgung 129.900,00 € Kreditaufnahme 1.000.000,00 € Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt 253.600,00 € Entnahme Kassenbestand 898.215,00 € 4.503.615,00 € 4.503.615,00 €

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Die einzelnen Fraktionen im Gemeinderat geben zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 die nachfolgenden Stellungnahmen ab: Gemeinderat Elmar Maier spricht für die Fraktion CDU „Lieber Martin Benz, Liebe Damen und Herren der Gemeindeverwaltung, Liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, zur Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 darf ich im Namen der CDU-Fraktion folgende Stellungnahme abgeben: Die Haushaltsansätze von 2019 in Höhe von ca. 12,3 Millionen € im Verwaltungshaushalt und in Höhe von ca. 6,1 Millionen € im Vermögenshaushalt, also einem Gesamtvolumen von ca. 18,4 Millionen € lassen sich nur bedingt auf den neuen Gesamtansatz des Haushaltsplanes für 2020 übertragen. Durch die neue Darstellungsform auf der Grundlage des „Neuen Kommunalen Haushaltrechts“ sind die Darstellungssummen also nicht direkt vergleichbar. Die Ansätze im Ergebnishaushalt betragen 10.382.300,00 €. Die Ansätze im Finanzhaushalt betragen 4.373.715,00 €. Somit beträgt die Summe der beiden Teilhaushalte: 14.756.015,00 €. Nehmen wir den Ansatz aus dem Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Gemeindeentwicklung in Höhe von 4.345.000 € dazu, so ist letztlich die Summe doch wieder vergleichbar. Nun aber zu einigen Detailanmerkungen: Die voraussichtliche Kreditaufnahme beträgt 1 Million € und dient im Wesentlichen dem Ankauf von Grundstücken für weitere Baugebiete, wobei diese Summe nach der Erschließung und Vermessung durch den Bauplatzverkauf zeitverzögert wieder zurückfließt. Die Einnahmen durch den Kiesgeldvertrag betragen derzeit konstant 550.000,00 €. Dies ist vertraglich so geregelt und steht somit auch im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Es stehen im Haushaltsjahr 2020 jedoch wichtige und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Durchführung an: Hier nur einige Beispiele: Grundstücksmanagement: Wie schon dargestellt, der Erwerb von Baugelände zum Ziel einer gesunden Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Sanierung und Neugestaltung der Gemeindehalle im Ortsteil Hohentengen, Beginn und erster Bauabschnitt. Fertigstellung und Abschluss der Erschließung des neuen Gewerbegebietes „Riedäcker – Höhen“. Neugestaltung und Erweiterung der Parkflächen am Rathaus in Hohentengen. Einstieg in den geplanten Radwegebau von Hohentengen nach Stetten. Abschluss der Sanierung der Schul- und Winkelstraße.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Erschließung des Wohngebietes „Hanfwiesen“ in Bergöschingen. Erschließung im 1. Teilbereich des Baugebietes „Untere Lenggen“ in Lienheim. Spielplatz im OT Herdern. Förderung der Neugestaltung des „Blockhus“ in Hohentengen. Einstieg in den Neubau eines Bürgerhauses in Stetten. (Abbruch des bestehenden Schulgebäudes und 1. Bauabschnitt des Neubaus). Dies sind nur die wichtigsten Maßnahmen für das kommende Haushaltsjahr, wobei die laufende Unterhaltung der bestehenden Gebäude und Anlagen nicht vernachlässigt werden dürfen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt zum 01.01.2020: 354,92 €/EW. Sie steigt voraussichtlich bis zum Jahresende 2020 auf 578,89 €/EW. Nicht zuletzt auch wegen dem Zukauf von Gebäuden z.B. der ehemaligen Fa. Sensoplan! Die Personalausgaben in Höhe von 3.464.850,00 € betragen zwischenzeitlich 33,37% des Ergebnishaushaltes, davon belaufen sich 41% allein für das Personal im Kindergarten und Kitabereich. Als Beispiel im Jahr 2014 betrugen die gesamten Personalausgaben noch 25% des Verwaltungshaushaltes. Dies zeigt natürlich auch, was unsere Gemeinde im Bereich Kindergarten und Kita für Leistungen erbringt, das ist jedoch besonders zu loben, trotz der hohen Kosten und Aufwendungen. Es gäbe noch viele Punkte und Ansätze anzuführen, die ebenso wichtig, notwendig und erfolgreich sind. Der Lagebericht und der Wirtschaftsplan im Bereich des Eigenbetriebs „Moderne Kommunikationstechnologie“ mit dem Neubau eines Rechenzentrums haben wir ja in der letzten Sitzung verabschiedet. Hier sind wir besonders erfolgreich und zum Teil auch kreisweit tätig. Dies gilt natürlich auch für den Eigenbetrieb Gemeindeentwicklung. Besonders möchte ich hier das Projekt Pfarrwiese ansprechen und das in der Hoffnung, dass sich hier unsere Wünsche und Erwartungen erfüllen werden. Zur Betreuung unserer Gebäude und Anlagen brauchen wir in den nächsten Jahren bestimmt eine zusätzliche Fachperson, die dies alles technisch betreut und verwaltet. Darüber werden wir sicher in naher Zukunft beraten und hoffentlich eine gute Lösung finden. Die Bestandserhaltung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen darf trotz aller Zukunftsziele nicht vernachlässigt werden. Die finanzielle Ausstattung unserer Gemeinde bildet immer die Grundlage der möglichen Handlungsbreite. Zusätzliche Wünsche gibt es immer, aber es muss auch alles finanziert werden können. Die finanziellen Rückflüsse und Zuwendungen von Seiten des Staates werden in Zukunft eher geringer ausfallen.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Besonders wichtig und lobenswert ist hier der besondere Einsatz von Bürgermeister Martin Benz im Bereich der Beantragung und Zuteilung von Zuschüssen, sowie der Begrenzung der Kreisumlage, hierfür herzlichen Dank. Es gibt auch im nächsten Jahr und in Zukunft vieles zu tun, nicht zuletzt auch im Bereich des Klimaschutzes und unseres Gemeindewaldes. Packen wir es gemeinsam an, dann bleibt der Erfolg nicht aus. Zum Abschluss meiner Ausführungen nochmals besten Dank für die stets sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der gesamten Verwaltung, aber auch mit den Gemeinderatskolleginnen und Gemeinderatskollegen in der Hoffnung und dem Vertrauen, dass dies auch im Haushaltsjahr 2020 so bleibt. Im Namen der CDU-Fraktion darf ich die Zustimmung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 erklären und bedanke mich vor allem für die im Vorfeld im Dialog besprochenen Maßnahmen und die Aufnahme in die entsprechenden Haushaltsstellen. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“ Gemeinderat Christian Brädler spricht für die Fraktion Freie Wähler „Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, sehr geehrter Herr Bürgermeister Benz mit den dazugehörigen Damen und Herren der Gemeindeverwaltung, der Gemeindewerke sowie den Eigenbetrieben, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, es freut mich sehr, für die an Dienstjahren jüngste Fraktion, stellvertretend für meine Kollegen, die Haushaltsrede halten zu dürfen. Als Frischling im Gremium kann ich auf geleistete Projekte nicht zu sehr zurückblicken und möchte auch nicht im Detail auf das Zahlenwerk eingehen. Doch wollen wir unseren vollen Respekt dafür aussprechen, was in den letzten Monaten und Jahren in der Gemeinde geleistet worden ist. Es sind Mammutprojekte auf den Weg gebracht und abgeschlossen worden. Vieles wurde geschaffen und erschafft! Vor längerer Zeit habe ich in einer Gemeinderatssitzung und in diversen Haushaltsreden vergangener Jahre des Öfteren folgenden Satz aufgeschnappt: Ich zitiere: „… nach diesem Projekt müssen wir erst einmal durchschnaufen.“ Als Neuling im Gremium hört sich das beruhigend an: Die Arbeit ist gemacht – durchschnaufen. Weit gefehlt! Uns allen wird diese Pause nicht gewährt sein, denn es geht weiter in die Zukunft. Alle Projekte, Immobilien, Straßen, Gebäude und Infrastrukturen müssen verwaltet und unterhalten werden. Dies kostet Geld und auch personelles Engagement. Eine Stellenschaffung im Bereich Bau und Liegenschaftsorganisation und deren Verwaltung sehen auch wir Freien Wähler in unserer Gemeinde als nötig an. Wir unterstützen diesen Vorschlag der anderen Fraktionen gerne.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Nicht nur die Gebäude brauchen Pflege und Hege. Auch der Mensch möchte sich in unserer Gemeinde wohl fühlen. Wir meinen, dass die Grundlagen für Alt und Jung geschaffen wurden und in Zukunft noch weiter ausgebaut werden. Das höchste Gut ist unsere Gesundheit. Uns Freien Wählern liegt die Gesundheitspolitik der Gemeinde sehr am Herzen. Wir alle wissen, dass der Ärztemangel nicht nur ein Problem in unserer Region ist, sondern deutschlandweit Politikern im ländlichen Raum Kopfschmerzen bereitet. Die Gemeinde Hohentengen ist an einem Programm des Gemeindetages und des Landes Baden-Württemberg beteiligt. Trotzdem stellen wir Freien Wähler den Antrag, wie man so schön sagt, eine Task Force, eine Arbeitsgruppe aus den eigenen Reihen mit dem Titel „Ärzte gesucht“ zu gründen. Dafür regen wir die Verwaltung an, schon jetzt und in Zukunft entsprechende Gelder für Gutachten, Beratungsgespräche, Inserate und Treffen mit diversen Klienten etc. einzurechnen. Der Fluglärm ist für einen anerkannten Erholungsort kein Vorzeigeobjekt. Hier hat sich der Zustand für die Einwohner der Gemeinde merklich verschlechtert. Es scheint, als hätte sich in den letzten Monaten niemand für uns interessiert. Endlich wurde uns ein Besuch von unseren südbadischen Bundestagsabgeordneten mit Herrn Schneiderhan auf das Frühjahr 2020 zugesagt. Auch hier sind wir für eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit offen. Der Flughafen Zürich ist für unsere Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, jedoch müssen für alle Betroffenen die gleichen Bedingungen gelten. Dafür setzen wir uns gerne mit ein. Gelder für Rechts- und Beratungskosten sowie für Lärmanalysen müssen weiter im Haushalt eingerechnet und gegebenenfalls erhöht werden. Zum Thema Lärm und Verkehr sei noch Folgendes vermerkt: Auch die Anwohner der meisten Ortsteile klagen über eine Mehrbelastung durch zunehmenden Straßenverkehr. Wir fordern, in der Zukunft weiterhin für geeignete Geschwindigkeits- und Lärmschutzmaßnahmen Investitionen einzuplanen und in die Praxis umzusetzen. Zur Verkehrslage im Ortsteil Hohentengen, speziell am Kindergarten, Pfarrwiese, ist im Haushalt 2020 in diesem Bereich ein Betrag für die Planung einer Entschärfung der Straßenführung mit geeigneten Haltemöglichkeiten einzurechnen. Den Bau eines Parkplatzes im Zentrum Hohentengens begrüßen wir sehr. Wir wünschen uns, bereits in der Planungsphase, in Zusammenarbeit mit dem Handel und Gewerbe, ein Parkplatzkonzept für das Zentrum in Auftrag zu geben. „Hier ist es schön, hier will ich bleiben.“ Dieser Slogan soll nicht nur für Neubau- und Randgebiete, sondern auch für die Bewohner der Dorfkerne und Hauptverkehrsachsen in allen Ortsteilen gelten. Wie wir in den Medien tagtäglich erfahren können, ist der Zenit der ansteigend positiven Wirtschaftszahlen erreicht. Das Wirtschaftswachstum wird auf 1 % vorausgesagt. Die Steuereinnahmen werden in den nächsten Jahren nicht steigen, was für uns so viel heißt, wie mit Bedacht zu investieren und die Gemeinde weiter auf die Zukunft auszurichten.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Im Namen der Fraktion Freie Wähler bedanke ich mich bei Herrn Bürgermeister Martin Benz und Frau Würz sowie bei allen Bediensteten unserer Gemeinde, insbesondere in diesem Jahr bei den Damen und Herren des Rechnungsamtes, die sicherlich über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus am neuen System der Einführung des NKHR gearbeitet haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Hierfür ein großes Kompliment aus unseren Reihen. Auch möchten wir uns bei allen Trägern eines Ehrenamtes, die unzählige Stunden in der Freizeit zum Erhalt und der Verschönerung des Dorflebens beitragen, bedanken. Zu guter Letzt ein herzliches Dankeschön an unsere Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit. Wir stimmen diesem Haushaltsentwurf zu. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!“ Gemeinderätin Roswitha Drayer spricht für die Fraktion SPD „Liebe Bürgerinnen und Bürger, geschätzte Mitarbeitende in der Verwaltung, sehr geehrter Herr Benz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Für unsere Fraktion darf ich zum vorgelegten Haushalt 2020 sprechen: Die Gemeinderatswahl ist noch nicht lange her: „Die Zukunft im Kopf -Hohentengen im Herzen!“ – so stand es in unserem Wahlflyer und das meinen wir so. Welche Themen „liegen uns am Herzen“? Welche „Zukunft haben wir im Kopf“? Vor einigen Wochen habe ich unsere Vorschläge mit dem Bürgermeister erörtert, natürlich mit dem Ziel, dass das ein oder andere noch im Haushalt abgebildet wird, das meiste davon wurde bereits in den letzten Monaten hier im Gemeinderat angesprochen, letzte Woche bei der Haushaltsberatung wiederholt und ist hier zusammengefasst – und wir gehen damit in das Jahr 2020. – Ausweitung der Schulsozialarbeit an der GMS, Standort Hohentengen – Programm „Kommunale Inklusionsvermittler“ für Menschen mit Behinderung – „Hohentengen für Artenvielfalt“: Blühstreifen für Artenvielfalt weiterführen und ausweiten; die Gemeinde hat hier auch eine Vorbildfunktion für Private. – Machbarkeitsstudie/Wirtschaftlichkeitsstudie „Wärme aus Grauwasser“ (Abwasser vom Waschen und Spülen) – Investitionsbedarf der St-Antonius-Kapelle, die für Trauungen vermehrt besucht wird, feststellen - ebenso für die St-Fridolins-Kapelle in Herdern. – Kindergarten Lienheim, Renovierungsarbeiten und Anbau – Bürgerhaus Lienheim, Internetzugang und Telefon, Ausstattungsgegenstände – Investitionen damit das Onlinezugangsgesetz 2022 umgesetzt werden kann: Bis Ende 2022 sollen alle Verwaltungsleistungen digital über Portale abrufbar sein. Das heißt für Hohentengen: Wir müssen uns rüsten für die digitale Zukunft. Dienstleistungen und Formulare im Internet statt Stempel im Rathaus. (Beispiel: Personalausweis online beantragen) Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung könnte herausgefunden werden, welche Dienstleistungen zuerst digital angeboten werden sollen.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Wir müssen vor Ort Verantwortung übernehmen, um den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern und kommunalpolitische Entscheidungen stets darauf überprüfen, welche Folgen sie für das Klima haben. Wir müssen das Soziale in unserer Gemeinde stärken und begrüßen die Investitionen in das Blockhus als Beitrag zu einem Miteinander und Füreinander der Generationen. 2020 heißt für uns: Mit kommunaler Kraft voraus. „Zukunft im Kopf… Hohentengen im Herzen…. Die Gemeinde Hohentengen kann auf uns zählen. Wir bedanken uns am Ende dieses Gemeinderatsjahres: Bei allen Bediensteten in unserer Gemeinde. Allen, die beim Erstellen des Haushalts mitgearbeitet haben. Bei Herrn Bürgermeister Benz. Beim Gemeinderat für die respektvolle Zusammenarbeit. Wir stimmen diesem Haushalt zu.“ Gemeinderat Peter Schanz spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmen diesem Haushalt sehr gerne zu. Die wesentlichen Zahlen, Daten und Fakten wurden von meinen Vorrednern bereits vorgetragen. Auch wir schließen uns dem Lob an die Verwaltung, insbesondere an die Rechnungsamtsleiterin Frau Schwab, an. Der Haushalt wurde sehr übersichtlich dargestellt. Den meisten Punkten unserer Vorredner können wir uns anschließen. Besonders freuen wir uns, dass Mittel für die Ausweitung der Blühstreifen zum Erhalt der Artenvielfalt bereitgestellt werden. Drei Punkte möchte ich jedoch noch einmal hervorheben: Wir freuen uns, dass unserem langjährigen Vorschlag, die Stelle eines Ortbaumeisters zu schaffen, endlich Rechnung getragen werden soll. Jedoch möchten wir nicht, dass lediglich eine Kraft zur Betreuung der Liegenschaften und Gebäude gesucht wird. Wir wünschen die Schaffung einer konkreten Stelle eines Ortsbaumeisters mit entsprechenden Kompetenzen, der auch mitgestalten und entsprechende Kontrollfunktionen übernehmen kann. Wir gehen davon aus, dass der Nutzen dieser Stelle die Kosten zumindest ausgleicht. Die Gemeinde muss den Herausforderungen aus Klimawandel und Artensterben viel stärker als bisher Rechnung tragen. Nur mit kleinen symbolischen Einzelaktionen können wir keinen entsprechenden Beitrag leisten. Unsere Fraktion wird im kommenden Jahr einige Vorschläge zur Diskussion stellen. Wir freuen uns sehr, dass vor fast einem Jahr das Bürgernetzwerk gegründet wurde und wollen auch das daraus entstandene Projekt „Blockhaus“ aktiv unterstützen. Wir vermissen jedoch, dass die interessierten Bürger bisher nicht mehr eingebunden wurden. Das Netzwerk sollte sich mehr treffen, damit sich entsprechend der unterschiedlichen Interessen und Talente einzelne Arbeitsgruppen bilden können, die sich dann auch selbst organisieren können.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Wir bedanken uns gerne bei Bürgermeister und Verwaltung für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und freuen uns auch über das gute Miteinander im neuen Gemeinderatskollegium.“ Der Gemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 zu. Bekanntmachung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 178.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 178.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 178.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 178.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf> (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 5.000 EUR. Hohentengen a. H., den 19.11.2019 gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 12.12.2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 20.01.2020 bis Dienstag, 28.01.2020, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a. H., den 16.01.2020, gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 19.11.2019 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR. Küssaberg, den 19.11.2019 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 28.11.2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 20.01.2020 bis Dienstag, 28.01.2020, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, den 16.01.2020 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Gemeindewerke Hohentengen Jahresendabrechnung 2019 Mitte Januar erhalten Sie die Bescheide der Jahresendabrechnung 2019 für Wasser/Abwasser und Nahwärme. Hinweis für Kunden die laufende Abschläge per Dauerauftrag bezahlen: Im Januar ist lediglich die Schlussrechnung 2019 zur Zahlung fällig, es fällt keine Abschlagszahlung an ! Die Erste von insgesamt 11 Abschlagszahlungen für das Jahr 2020 ist am 15.02.2020, die letzte am 15.12.2020 zur Zahlung fällig. Bitte passen Sie Ihre Abschlagszahlungen entsprechend den auf der Schlussrechnung aufgeführten Beträgen an und achten sie auf die korrekte Angabe Ihrer Kundennummer. Ein SEPA-Lastschriftmandat verhindert verspätete Zahlungseingänge und damit verbundene Mahngebühren sowie Säumniszuschläge. Ebenso vermeiden Sie Überzahlungen bzw. Unterzahlungen, auch die jährliche Anpassungen Ihres Dauerauftrages entfällt bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Sämtliche Forderungen werden zu den entsprechenden Fälligkeiten automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Ein entsprechendes Formular ist der Jahresschlussrechnung beigefügt oder kann alternativ auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden: https://hohentengen.de/gemeindewerke/zahlungsinfo.html Vielen Dank Ihre Gemeindewerke Bürgergespräche Die diesjährigen Bürgergespräche finden statt: 20. Januar 2020 20.00 Uhr in Lienheim, im Bürgerhaus 21. Januar 2020 20.00 Uhr in Stetten, ehemaliges Schulgebäude 22. Januar 2020 20.00 Uhr in Herdern, Bürgerhaus 23. Januar 2020 20.00 Uhr in Günzgen, Dorfhus 28. Januar 2020 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 29. Januar 2020 20.00 Uhr in Hohentengen, im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt bei der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@ hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirch-

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 str. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (2021) volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlichen-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Landesfamilienpass Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwachsenen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Seit 2019 können auch bis zu vier weitere Personen, wie Oma, Opa oder ein getrenntlebender Elternteil als Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Eine Inanspruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind: – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, – Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, – Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und – Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1. Zuschuss an Landwirte - De-Minimis- Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2019. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2020 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau Hug, Zimmer 4-2 abgeholt oder unter 07742/853-43 angefordert werden. Beachtung der Einwurfzeiten an den Glascontainern Zum Schutz der Anwohner bitten wir Sie Ihr Altglas an den örtlichen Altglassammelstellen nur unter Einhaltung der Einwurfzeiten zu entsorgen. Sammelstellen: Herdern: Oberdorfstr. 29, Feuerwehrgerätehaus Hohentengen: Mehrzweckhalle, Hansengelstraße Günzgen: ehemalige Abfalldeponie Lienheim: Rümikoner Str. 3, Gemeindegebäude Stetten: Bergöschinger Str. 8, Feuerwehrgerätehaus Einwurfzeiten: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr 15:00 Uhr – 20:00 Uhr

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Achtung Stromabschaltung !!! Stromabschaltung im Ortsteil „Lienheim mit Gatterhof, Kohlerhof, Steinlebachhof, Sandhof und Vorderer Rohrhof“ Wegen dringenden Arbeiten am Stromnetz muss die Stromversorgung am Donnerstag den 23.01.2020 in der Zeit von 8.00 Uhr bis ca. 11.30 Uhr abgestellt werden. Wir bitten um Verständnis. Energieversorgung Klettgau Rheintal Obstbaumschnittkurs Am Samstag, 25.01.2020 findet in Hohentengen der nächste Obstbaumschnittkurs statt Es handelt sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung der Gemeinde Hohentengen mit der BUND-Ortsgruppe Hohentengen. Die halbtägige Veranstaltung findet unter der Leitung von Jürgen van Cuyck, Gartenbauer und Baumpfleger der Firma Töndle Green aus Rheinheim statt. Gerade hochstämmige Obstbäume sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahlreich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher anspruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aus ökologischer Sicht ganz besonders wertvoll, ausserdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten und auch deshalb erhaltenswert. Da aber auch alte Bäume klein anfangen, starten wir den Tag mit einem Auffrischungsmodul zum Schnitt junger Bäume. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr im Oberdorf Bergöschingen. Etwa zur Halbzeit wechseln wir den Standort, um am unteren Juckenhof weiterzuarbeiten. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,– Euro. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Kleidung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach Rücksprache). Anmeldung wird erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Tel. 07742 853 – 0. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung am Veranstaltungstag: Ulrike Gabrin, Tel. 01520 / 942 96 67 oder 0 77 42 / 9 14 73 Servicezentren für Altersvorsorge: Mit Renteninformation Altersvorsorge planen Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich rund 30 Millionen Renteninformationen. Diese helfen den Empfängern, ihre persönliche Altersvorsorgesituation einzuschätzen. Auch dabei unterstützt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg ihre Kundinnen und Kunden: In den Servicezentren für Altersvorsorge bietet der gesetzliche Rentenversicherungsträger Intensivgespräche zur Altersvorsorge an. In diesen Ge-

Nr. 1 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 sprächen wird die persönliche Vorsorgesituation ausführlich analysiert und es werden anbieterunabhängig und produktneutral Strategien aufgezeigt, um eine ausreichende zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen und den eigenen Vorsorgebedarf zu decken. Basis dieses Gesprächs ist häufig die Renteninformation. Sie enthält eine ganze Reihe von wichtigen Informationen zur Altersvorsorge: Neben der Höhe der bisher erworbenen Rentenansprüche wird anhand der Einzahlungen die voraussichtliche Altersrente sowie ein Rentenanspruch bei Erwerbsminderung prognostiziert. Ferner klärt die Renteninformation über den möglichen Beginn einer abschlagsfreien Altersrente sowie über die bisher erworbenen Rentenpunkte auf. Jeder über 27 Jahre erhält seine Renteninformation automatisch, wenn im Versicherungskonto bereits fünf Jahre mit Beitragszeiten erfasst sind. Zusammen mit der ersten Renteninformation versendet die DRV immer einen Versicherungsverlauf. Dieser beinhaltet alle gespeicherten Versicherungszeiten des Empfängers und sollte auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Auch dabei hilft der gesetzliche Rentenversicherungsträger in seinen Beratungsstellen den Kundinnen und Kunden. Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Der Kunde im Mittelpunkt Die Vertreterversammlung, das Parlament der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg, verabschiedete am 13. Dezember 2019 in Stuttgart mit knapp 22,9 Milliarden Euro den zweitgrößten Haushalt des Bundeslandes. Der Großteil der Einnahmen stammt aus Beiträgen. Auf der Ausgabenseite bilden Rentenzahlungen mit rund 18,8 Milliarden Euro die mit Abstand größte Position. Für medizinische und berufliche Rehabilitation hat die DRV Baden-Württemberg über 557 Millionen Euro eingeplant. Kernmarke der DRV Baden-Württemberg: Auskunft und Beratung Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Andreas Schwarz, hob bei der Vertreterversammlung die Dienstleistungsangebote des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers hervor. Die Arbeit der DRV Baden-Württemberg orientiert sich in ihren Angeboten immer nah an den Bedürfnissen der Kunden. So nutzen beispielsweise Arbeitgeber die Möglichkeit einer Beratung des DRV-Firmenservices direkt vor Ort in ihrem Unternehmen. Insgesamt bietet die DRV Baden-Württemberg ein engmaschiges Beratungsnetz mit Regionalzentren und Außenstellen und kurzen Wartezeiten. Die Beraterinnen und Berater führen intensive Gespräche mit den Ratsuchenden zum Thema Prävention, Rehabilitation, Rente und Altersvorsorge und helfen, wo es geht. »Wir sind in Auskunft und Beratung bundesweit unangefochten die Nummer 1. Dies wollen und werden wir auch in Zukunft bleiben – darauf dürfen sich unsere Kunden verlassen«, sagte Andreas Schwarz. In den letzten zehn Jahren hat die DRV Baden-Württemberg 64.000 Intensivgespräche zur Altersvorsorge geführt. »Die

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2020 Qualität dieser Beratungen wurde uns in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest bestätigt«, informierte Schwarz die Mitglieder der Vertreterversammlung. Digitalisierung der Geschäftsprozesse Um das Angebot stets up to date zu halten, geht die DRV Baden-Württemberg auch neue Wege. Sie bietet insbesondere für die Kundinnen und Kunden im ländlichen Raum Beratung per Videochat an. Zudem erleichtert die DRV ihren Versicherten den Zugang zu den Leistungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Zum Beispiel ist es möglich, online einen Reha-Antrag zu stellen, der wiederum seit diesem Jahr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern komplett papierlos bearbeitet wird. »Das waren große Schritte für unser Haus, aber natürlich werden es nicht die letzten bleiben in punkto Digitalisierung«, sagte Joachim Kienzle, alternierender Vorsitzende des Vorstandes der DRV Baden-Württemberg. Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Neue Müllgebühren ab dem 01.01.2020 Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut weist darauf hin, dass der Kreistag des Landkreises Waldshut in der Sitzung am 11.12.2019 eine Müllgebührenerhöhung zum 01.01.2020 beschlossen hat. Demgemäß wird die Jahresgrundgebühr um durchschnittlich rund 11,5 % und die Leerungsgebühr um 16 % erhöht. Für weitere Auskünfte steht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung. Die korrekten Gebührensätze können Sie der nachfolgenden Aufstellung entnehmen: Neue Müllgebühren ab 01.01.2020 Jahresgebühr (ohne Entleerung): jede Leerung kostet: 40-Liter-Gefäß 99,91 € 40-Liter-Gefäß 2,47 € 60-Liter-Gefäß 118,57 € 60-Liter-Gefäß 3,51 € 80-Liter-Gefäß 139,44 € 80-Liter-Gefäß 4,15 € 120-Liter-Gefäß 172,99 € 120l-Liter-Gefäß 5,44 € 240-Liter-Gefäß 299,74 € 240l-Liter-Gefäß 7,51 € 770-Liter-Gefäß 1.040,93 € 770,Liter-Gefäß 22,36 € 1100-Liter-Gefäß 1.485,34 € 1100-Liter-Gefäß 37,23 € 60-Liter Müllsack (Kauf und Abfuhr) 4,50 €

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