Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Mai 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 10 / 2020 Hintergrundinformationen Die Europäische Union hat am 22. Dezember 2000 mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Grundlage für einen einheitlichen Gewässerschutz geschaffen. Ziel ist es, den guten ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer und den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers herzustellen. Hierfür sind im Turnus von sechs Jahren Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. Aktuell steht die Fortschreibung der 2015 veröffentlichten Bewirtschaftungspläne bis Ende 2021 für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) an. Den Link zur Online-Beteiligung sowie eine Anleitung finden Sie unter „Aktuelles“ auf der Internetseite des RP: www.rp-freiburg.de Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen: Heike Spannagel, Pressesprecherin, 0761 208-1038, Heike.Spannagel@rpf.bwl.de Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 14.05.2020 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017, 18.05.2017, 17.05.2018, 13.09.2018 sowie 02.05.2019 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für a.) die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 382,11 € je Wohnplatz und Kalendermonat

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