Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. Juni 2020.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2020 Ausschreibung des Jahresprogramms 2021 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Das Land Baden-Württemberg schreibt das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem ELR hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung von Gemeinden und Städten des ländlichen Raumes geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine lokale Grundversorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel dieses Programmes ist die Modernisierung der Gesellschaft und Wirtschaft, die Gestaltung der demographischen Veränderung wie auch die Erhaltung der lokalen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur. Förderschwerpunkte 2021 Innenbereich und Wohnen Wie schon im Jahr 2020 wird im Jahresprogramm 2021 der Fokus weiterhin im Bereich „Innenentwicklung/Wohnen“ liegen. Das ELR sieht deshalb vor etwa 50% der zur Verfügung stehenden Fördermittel für diesen Bereich einzusetzen. Da der Bedarf an zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum weiterhin hoch ist, werden neben kommunalen Verbesserungen des Wohnumfeldes auch private Wohnbaumaßnahmen besonders gefördert. Besondere Priorität wird der innerörtlichen Nachverdichtung eingeräumt, d. h. der Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60erJahren des vergangenen Jahrhunderts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Förderzuschlag bei CO2-Speicherung Für das Jahr 2021 sieht das Programm, analog zu 2020, eine Förderung von bioökonomischen Bauweisen vor. ELR-Projekte, die als Baustoff überwiegend nachwachsende Rohstoffe (in der Regel Holz) einsetzen, erhalten einen 5 % Zuschlag auf den ermittelten Fördersatz. Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung mit der Antragsstellung nachzuweisen. Arbeiten Projekte, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, werden im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ unterstützt.

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