Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 4. Juni 2020.

Nr. 11 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Grundversorgung/Dorfgasthäuser Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Hierzu können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Anträge müssen dem Regierungspräsidium bis zum 30.09.2020 vorliegen. Aufgrund von Urlaubszeit sowie der benötigen Bearbeitungszeit durch die Gemeinde bitten wir Interessenten bis spätestens 31. Juli 2020 vollständige Anträge in dreifacher Ausfertigung für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn Frühjahr 2022 einzureichen. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft im Rathaus bei Frau Alexandra Hug, Erdgeschoss, Tel. 0 77 42 / 853-43 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603.

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