Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Juni 2020.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 12 / 2020 Corona-Pandemie Geänderte Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) wurde erneut geändert. Die geänderte Verordnung finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.hohentengen.de/de/news/detailseite/informationen-zum-coronavirus.html. Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Rechtsverordnung dort anzuschauen, können Sie sich gerne telefonisch unter Tel. Nr. 07742/8530 bei uns melden. Wir schicken Ihnen die Rechtsverordnung dann per Post zu. Corona-Pandemie Besuch des Rathauses Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie weiterhin bitten, von einem Besuch des Rathauses soweit wie möglich abzusehen. Gerne erledigen wir Ihre Anliegen telefonisch, per e-mail oder per Post. Falls ein persönlicher Termin notwendig ist, bitten wir Sie, diesen unbedingt vorab telefonisch zu vereinbaren. Bei einem persönlichen Termin ist zu beachten, dass eine Mund-NasenBedeckung zu tragen ist. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. Nr. 07742/853-0, per e-mail an info@hohentengen-ah.de und per Fax unter 07742/853-15. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich. Bleiben Sie alle gesund ! Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister Corona-Pandemie Gemeindeeigene Einrichtungen (Gemeindehallen, Bürgerhäuser) Die gemeindeeigenen Einrichtungen (Gemeindehallen, Bürgerhäuser) dürfen nun wieder genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Konzept zur Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben der entsprechenden Corona-Verordnung aufgestellt wird sowie hierfür verantwortliche Personen benannt werden. Das Konzept ist der Gemeinde vorzulegen. Sobald die Gemeinde ihr Einvernehmen hierzu erteilt hat, kann die gemeindeeigene Einrichtung wieder genutzt werden.

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