Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 18. Juni 2020.

Nr. 12 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Corona-Pandemie Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverboten oder Schul- und Kitaschließungen Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht finanzielle Entschädigungen für Personen vor, die von Schutzmaßnahmen wie z. B. Quarantäne, Tätigkeitsverboten, Schul- und Kitaschließungen betroffen sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https:// ifsg-online.de/. Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2020 vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 17.000 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 705.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen in Höhe von 314.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 09.06.2020 Der Bürgermeister. gez. Benz

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