Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Juli 2020.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2020 Information der Gemeindewerke Hohentengen Befristete Umsatzsteuersenkung von 7% auf 5% und von 19% auf 16% Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde am 29.06.2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Lieferung von Wasser durch Versorgungsunternehmen an Kunden wird nach Ablesezeiträumen abgerechnet. Für die Kunden der Gemeindewerke Hohentengen bedeutet dies: Da der Ablesezeitraum für die Jahresabrechnung nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 liegt, wird die Lieferung von Wasser über den gesamten Ablesezeitraum den ab 1. Juli 2020 geltenden Mehrwertsteuersätzen von 5 % unterworfen. Eine entsprechende Korrektur der bereits geleisteten Abschlagszahlungen erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung 2020. Diese Regelung wird auch bei unseren Nahwärmekunden angewendet (reduzierter Steuersatz: 16%). Eine Zwischenablesung von Zählerständen per 30.06.2020 ist nicht notwendig. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer wird somit vollumfänglich an unsere Kunden weitergegeben. Ihre Gemeindewerke Hohentengen Die Gemeindewerke bitten um Ihre Unterstützung: Wir bitten die Eigentümer von privaten Poolanlagen, Schwimmteichen und dergleichen um Mitteilung sobald diese neu befüllt werden. Grund: Bei größeren und nicht angekündigten Wasserentnahmen erfolgt eine Alarmierung durch die Überwachungsanlage der Wasserversorgung. Für uns ist nicht erkennbar, ob es sich lediglich um eine Befüllung oder um einen großen Wasserrohrbruch handelt. Wir bitten Sie daher um kurze vorherige Ankündigung: E-Mail: werke@hohentengen-ah.de, Telefon 0151/17 24 62 18 (Störungsdienst der Gemeindewerke)

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