Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 16. Juli 2020.

Nr. 14 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Die Öffnung ist allerdings mit enormen Auflagen verbunden. Der Betreiber der Schwimmbäder muss gewährleisten und damit eine Garantiepflicht übernehmen, dass diese Auflagen eingehalten werden, was faktisch völlig unmöglich ist. Die Umsetzung der Auflagen ist aber auch aus personeller, organisatorischer, betrieblicher und finanzieller Sicht weder vertretbar noch leistbar. Hier ein Auszug aus den Auflagen: Für jedes Becken und jede Attraktion (Rutschbahn) ist eine/ein Verantwortliche/r zu benennen; das bedeutet, dass allein hierfür bereits 4 zusätzliche Personen für das Freibad Hohentengen und 2 zusätzliche Personen für das Freibad Lienheim benötigt werden. Diese Personen haften dafür, dass an und in den Becken die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Finden dieser Personen wird daher allein schon an der Übernahme der haftungsrechtlichen Risiken scheitern; darüber hinaus sieht die Gemeinde keine Möglichkeit, genügend geeignete Personen hierfür überhaupt zu gewinnen. Es ist ein Hygiene- und Betriebskonzept zu erarbeiten, das vor Eröffnung des Freibades vom Gesundheitsamt genehmigt werden sollte. Der Betreiber hat u. a. zu garantieren, dass – zu jedem Zeitpunkt ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet ist, – der Zugang zu den sanitären Anlagen kontrolliert wird, damit zum Beispiel die Anzahl der Toilettenbenutzer begrenzt werden kann, – die Entflechtung vor und nach dem Eingangsbereich gewährleistet ist, – der Zugang zu den Umkleidekabinen kontrolliert wird, – eine Wegweisung und bauliche Absperrung zur Besucherlenkung errichtet werden, – Engstellen beseitigt werden, – Personaldaten getrennt nach Schwimmbad und Kioskbesuch erfasst werden, – die Zahl der Besucherinnen/Besucher auf maximal 60 Personen im Freibad Hohentengen und maximal 25 Personen im Freibad Lienheim begrenzt wird, – für den Schwimmerbereich Einbahnverkehr angeordnet wird, – in allen Becken für jede Schwimmbahn getrennte Ein-und Ausstiege vorhanden sind, – Liegeflächen kontrolliert werden. Hierfür ist nochmals weiteres Personal, 4 Personen im Schwimmbad Hohentengen und 3 Personen im Schwimmbad Lienheim, notwendig. Weiterhin wird ständig zur Verfügung stehendes Reinigungspersonal erforderlich. Auch hier sieht die Gemeinde keine Möglichkeit, genügend geeignetes Personal gewinnen zu können. Da für die Durchsetzung von Konsequenzen sowie das Steuern von Besuchern und uneinsichtigen Eintrittswilligen Sicherheitspersonal benötigt wird, muss dieser Faktor ebenfalls in die Überlegungen miteinbezogen werden. Ggf. je nach Betriebsform (1-Schicht/3-Schicht-Betrieb á 3h Aufenthaltsrecht) müssen zusätzliche sanitäre Anlagen errichtet werden.

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