Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Juli 2020.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 15 / 2020 befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle. Alle Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 0355 290270799 und im Internet unter www.minijob-zentrale.de. Kriminalität: das Geschäft mit dem Notfall Wucher – unseriöse Handwerker Rat der Polizei: Sich nicht unter Druck setzen lassen – Keine Vorkasse für Materialbeschaffung Immer wieder werden der Polizei Fälle von sogenannten Wucher (§ 291 StGB) gemeldet. Dieser kann vorliegen, wenn z. B. eine Zwangslage, die Unerfahrenheit oder die Willensschwäche unbedarfter Bürgerinnen und Bürger ausgenutzt werden. 2018 registrierte die Polizei in Baden-Württemberg noch 618 Fälle landesweit. Durch eine gezielte Aufklärungskampagne der Verbraucherzentrale und der Polizei Baden-Württemberg ist es gelungen, in 2019 die Fallzahlen um rund 25 % auf 461 Fälle zu senken. Unseriöse Schlüsseldienste, Rohrreiniger, Messerschleifer…… Dennoch: In jüngster Vergangenheit wurden dem Polizeipräsidium Freiburg mehrere Wucher-Straftaten im Präsidiumsbereich (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen) mitgeteilt. Meist versuchten unseriöse Handwerker Notlagen schamlos in einen finanziellen Vorteil umzumünzen. Besonders auffällig traten Rohrreinigungs- und Schlüsseldienste in Erscheinung. Aber auch vor unreellen Schädlingsbekämpfern wird gewarnt. Anfang Juli schlugen sogenannte „Dachhaie“ am Oberrhein zu. Es entstand finanzieller Schaden in fünfstelliger Höhe. Polizei und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informieren Tipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de und www.vz-bw.de. Auf diesen Seiten finden Sie wertvolle Hinweise und Verhaltensratschläge. Besonders wichtig: Lehnen Sie eine sofortige Begleichung der Rechnung strikt ab. Ebenso eine Vorkasse für die angebliche „Materialbeschaffung“. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuer- und Rechnungsnummer). In Notfällen wählen Sie die kostenlose Notrufnummer 110. Ihr Polizeipräsidium Freiburg, Referat Prävention, freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de, Tel. 07 61 / 2 96 08-25

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