Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Juli 2020.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 15 / 2020 Öffentliche Bekanntmachungen Parallele punktueller Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplanverfahren „Holzbearbeitung/-Lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“ Flst. Nr.: 492/1 (Teilbereich), Gemarkung Kadelburg Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Hohentengen hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Holzbearbeitung/- Lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“ Flst. Nr. 492/1 (Teilbereich), Gemarkung Kadelburg gem. § 8 Absatz 3 BauGB gefasst und die Unterlagen zur frühzeitigen Offenlage freigegeben. Für die Abgrenzung der punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist der nachstehenden Planauszug maßgebend. Das Plangebiet befindet sich süd-westlich vom öffentlichen Recylinghof des Landkreises Waldshut und schließt nördlich an eine private Bauschuttrecylinganlage an. Sowohl nördlich, östlich als auch westlich, ist das Plangebiet von landwirtschaftlichen genutzten Grundstücken umgeben. Abb.: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Abgrenzung der FNP-Änderung (rot) Recyclinghof Landkreis Waldshut

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