Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Juli 2020.

Nr. 9 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Ziel und Zweck der punktuellen Flächennutzungsplanänderung: Mit der punktuellen Flächennutzungsplanänderung soll die rechtliche Grundlage zur Ansiedlung des Forst- und Landschaftspflegebetriebs auf dem Teilbereich des Grundstücks Flst. Nr. 492/1 Kadelburg geschaffen werden. Die Teilfläche befindet sich im Außenbereich und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ gekennzeichnet und soll nun als Sondergebiet „Holzbearbeitung- und Lagerung“ ausgewiesen werden. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt. Aus dem punktuell angepassten Flächennutzungsplan wird dann der Bebauungsplan „Holzbearbeitung/-Lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“ Flst. Nr.: 492/1 (Teilbereich), Gemarkung Kadelburg entwickelt. Die Unterlagen zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planentwurf und Entwurf zum Erläuterungsbericht werden von Montag, 10.08.2020 bis einschließlich Freitag, 11.09.2020 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Bauamt Zimmer EG 1-3 und im gleichen Zeitraum auch im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2 für Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Im Erläuterungsbericht sind erste Einschätzung zur Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen/Biotope, Tier, Grundwasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild/Erholung, Mensch/Erholung und Fläche sowie eine Einschätzung des sich hieraus ergebenden Kompensationsbedarfs inklusive möglicher Kompensations- und interner sowie externer Ersatzmaßnahmen vorhanden. Während der Offenlage besteht in beiden Rathäusern die Möglichkeit zur Erörterung der Planunterlagen bzw. können dort Anregungen zur Niederschrift vorgebracht werden. Innerhalb Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen zum Bebauungsplanverfahren und zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden. Diese können an die Gemeindeverwaltung Küssaberg, Baumt, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg, Fax 07741/6001-50, Mail: schroeder.jessica@kuessaberg.de, gerichtet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich können die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg unter https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung abgerufen werden. Küssaberg, 30.07.2020 Martin Benz Verbandsvorsitzender

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