Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Juli 2020.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 15 / 2020 Falscher Müllkontrolleur durchsucht Mülltonnen Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass sich aktuell im Bereich Laufenburg/Albbruck ein angeblicher Müllkontrolleur bei Haushalten meldet und die Mülltonnen auf deren korrekte Befüllung überprüft. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerinnen und Bürger, diesem Herrn die Haustüre nicht zu öffnen und ihm auch keinen Zugang zu den Müllgefäßen zu gewähren. Es handelt sich bei dieser Person um einen selbst ernannten Müllkontrolleur, der nicht im Auftrag des Landkreises Waldshut tätig ist. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft teilt ferner mit, dass in seinem Auftrag keinerlei Müllkontrolleure im Landkreis Waldshut tätig sind, die bei Haushalten die korrekte Befüllung von Mülltonnen überprüfen. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft den Inhalt und die richtige Befüllung der Restmülltonnen nicht kontrollieren. Für Fragen steht Ihnen der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Telefonnummer 0 77 51 / 86-54 08 zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Mit Abfindung ohne Abschläge früher in Rente (DRV BW) Seit 2012 müssen Arbeitnehmer abhängig vom Geburtsjahrgang länger arbeiten, bevor sie in die Regelaltersrente gehen können. Die Altersgrenze rückt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer dennoch vorzeitig in die Altersrente gehen will, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Diese Abschläge kann man jedoch ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Interessant sind Sondereinzahlungen zum Beispiel für diejenigen, die für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung erhalten. Die Sondereinzahlung zur Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar. Nähere Auskünfte zum Steuerrecht erteilen aber Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine. Bedingung für diese Sonderzahlung an Beiträgen ist eine Erklärung gegenüber der Rentenversicherung, dass man voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen möchte und dass die bestimmten Voraussetzungen für diesen Anspruch auch erfüllt werden können. Die DRV berechnet dann auf Wunsch die Höhe der Sonderzahlung nach einer gesetzlich festgelegten Formel. Zusätzlich eingezahlte Beiträge wirken sich rentensteigernd aus, auch wenn die Rente nicht wie beabsichtigt vorzeitig in Anspruch genommen wird. Sie können jedoch nicht rückerstattet werden. Pandemiebedingt sind derzeit persönliche Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die entsprechenden Telefonnummern findet man auf www.deutsche-renten-

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