Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. September 2020.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 19 / 2020 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 20.07.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest: EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 2.781,23 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -2.781,23 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 0,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.781,23 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.781,23 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 0,00 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 0,00 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 418,77

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