Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2020.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2020 Anmeldung der Schulanfänger 2020 In diesem Jahr werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. September 2020 und 30. Juni 2021 das 6. Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Anmeldung der kommenden Erstklässler erfolgt am Mittwoch, 12. Februar 2020 und Donnerstag, 13. Februar 2020 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Sekretariat der GMS Rheintal Standort Hohentengen (Schulstr. 12). Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Da ab 1. März 2020 das neue Masernschutzgesetz in Kraft tritt, welches zum Nachweis einer Masernschutzimpfung oder Immunität gegen Masern verpflichtet, bitten wir Sie zudem bei der Schulanmeldung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Alle im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden. Eventuelle Anträge auf Zurückstellung sollten an diesem Termin gestellt werden. Timo Feigl, Rektor Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Digitaler Datentransfer zwischen europäischen Rentenversicherungsträgern: Schneller zur Rente Die europäischen Rentenversicherungssysteme rücken zusammen: Anfang des Jahres ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum elektronischen Austausch von Daten zwischen den Rentenversicherungsträgern in den Staaten der Europäischen Union, des EWR sowie der Schweiz gemacht worden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) BadenWürttemberg hin. Die DRV Baden-Württemberg ist Ansprechpartner für alle Versicherten und Rentner, die in Deutschland wohnen und zusätzlich Beiträge an die griechische, die zypriotische, die schweizerische oder die liechtensteinische Rentenversicherung entrichtet haben. Auch für Personen, die in diesen Ländern wohnen und sich beispielsweise ihre Rente dorthin überweisen lassen möchten, ist die DRV Baden-Württemberg zuständig, berät in allen Rentenangelegenheiten mit Auslandsbezug und dies teils sogar vor Ort bei fest terminierten Auslandsprechtagen. »Das neue Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit immens,« erklärt Andreas Schwarz, Geschäftsführer der DRV Baden-Württemberg, den Vorteil des digitalen Verfahrens für die Kundinnen und Kunden. Seit Jahresbeginn tauscht die Deutsche Rentenversicherung über das neue Kommunikationssystem »Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten« (EESSI) Versicherungsdaten mit anderen europäischen Rentenversicherungsträgern digital aus. Durch den digitalen Datentransfer können Rentenleistungen, die auf Beschäftigungszeiten in verschiedenen Ländern beruhen, zukünftig schneller berechnet und ausgezahlt

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