Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 30. Januar 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2020 g) Gelände des Pfarrsaals, Kirchstraße 5 h) Pfarrbuck i) Rathausplatz j) G elände des Rathauses, Kirchstraße 4 k) Gelände der Mehrzweckhalle Hohentengen, Hansengelstraße 2 l) Spielplatz und Mensagelände Fluhstraße 15 m) Schulgelände Schulstraße 12 n) Schulstraße o) Bergstraße p) W inkelstraße ab Einmündung Bergstraße bis Einmündung Schulstraße q) Verbindungsweg Schulstraße - Stettener Straße / L 161 a r) Weiherstraße s) Stettener Straße / L 161 a ab Einmündung Schulstraße / Weiherstraße bis Einmündung Hauptstraße / L 161 t) H auptstraße / L 161 ab Einmündung Pfarrbuck bis Gewerbegebiet Grundstück Industriestraße 10 u) Ensfeld Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung kann dem beigefügten Planausschnitt (schwarz umrandete Flächen) entnommen werden. Dieser ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 3. Androhung von Zwangsmitteln: Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird hiermit das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges in Form der Wegnahme der mitgeführten Glasbehältnisse angedroht und gegebenenfalls durchgesetzt. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können außerdem bußgeldrechtlich geahndet werden. 4. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die sofortige Vollziehung des unter Ziffer 1 geschilderten Verbotes wird im öffentlichen Interesse nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, mit der Folge, dass ein eventuell eingelegter Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. 5. Bekanntgabe: Diese Verfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz BadenWürttemberg (LVwVfG) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Hinweis: Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, aus. Sie kann während der allgemeinen Sprechzeiten (Mo. - Mi., Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) eingesehen werden. Hohentengen am Hochrhein, 30. Januar 2020 gez. Martin Benz, Bürgermeister

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0