Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. Oktober 2020.

Nr. 20 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Die Meldebehörde der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein übermittelt nach § 58c SG (Soldatengesetz) i. V. m. § 4 der 2. BMeldDÜV an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 volljährig werden (Geburtsjahr 2003): 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten, dies dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H. schriftlich oder per E-Mail, t.huesler@hohentengen-ah.de, bis spätestens 31.12.2020 mitzuteilen. Die deutsche Rentenversicherung informiert: Die Grundrente kommt Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und Rentnern zu Gute, die trotz langer Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten. Die Grundrente ist jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr betreuten rund 1,47 Millionen Renten, ob ein individueller Anspruch auf die neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermittlung der entsprechenden Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Aus technischen Gründen können die ersten Bescheide voraussichtlich frühestens ab Mitte 2021 versandt werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge in allen Fällen rückwirkend nachgezahlt, so dass den Versicherten keine Nachteile entstehen. Beratungen zu einem individuellen Grundrentenanspruch können derzeit noch nicht in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert rechtzeitig, ab wann dies möglich sein wird. Um aber dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenver-

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