Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. Oktober 2020.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2020 sicherung.de/grundrente veröffentlicht. Ferner finden Interessierte dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Wer hat Anspruch? Mit der Grundrente sollen von 2021 an langjährig Versicherte mit geringer Rente einen Zuschlag bekommen. In einem ersten Schritt sind dabei die Versicherungszeiten, die sogenannten Grundrentenzeiten, individuell zu prüfen. Einen anteiligen Zuschlag können Personen erhalten, die mindestens 33 Grundrentenjahre haben. Für einen vollen Zuschlag sind 35 oder mehr Jahre notwendig. Grundrentenzeiten sind zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, aus Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Nicht mitgezählt werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, einer Zurechnungszeit wegen Erwerbsminderung oder Tod, freiwillige Beiträge oder Zeiten eines Minijobs ohne eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft von sich aus bei allen von ihr betreuten Renten, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht. Ein Antrag ist deshalb nicht notwendig. Um dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter http://www. deutsche-rentenversicherung.de/grundrente veröffentlicht. Ferner finden Interessierte dort die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Die Broschüre kann als Papierexemplar auch kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Wilde Müllablagerungen bei Depotcontainerstandorten für Altglas Im Landkreis Waldshut stehen seit vielen Jahren Depotcontainer für Glasverpackungen in allen Gemeinden zur Verfügung. Für deren Sauberhaltung sind überwiegend Vereine, Feuerwehren, Schulklassen und Privatpersonen zuständig. Leider erreichen den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vermehrt Meldungen über wilde Müllablagerungen bei diesen Depotcontainerstandorten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet daher alle Haushalte, keinen Müll bei den Depotcontainerstandorten abzulagern. In die Depotcontainer für Glas darf ausschließlich reines Verpackungsglas oder Verpackungsglas mit Papieranhaftungen (Etiketten), z.B. Konservengläser, Flakons aus Glas oder Getränkeflaschen, eingeworfen werden.

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