Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 22. Oktober 2020.

Nr. 21 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Das Land fördert folgende Maßnahmen: Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die Voraussetzung des Energieeffizienzstandards KfW 55 erfüllt. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen, wenn die Anforderungen der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend der Programmatik der KfW eingehalten werden. Erwerb bestehenden Wohnraums und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW im Neubau für einen Energiestandard ab KfW-Effizienzhaus 55 werden ebenfalls gewährt. Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger minderjähriger Kinder. Der Zuschuss für ein KfW-Effizienzhaus 55 beträgt bis zu 18.000 Euro. Antragsteller*innen können die Basisförderung jeweils mit Zusatzförderungen verbinden. Ergänzend zum Tilgungszuschuss der KfW können sie ab KfW-Effizienzhausstandard 40 einen weiteren Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 EUR erhalten. Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss. Weitere Informationen und Antragstellung Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Mo. – Fr., 8–16.30 Uhr). Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierungsrechner.l-bank.de/) Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Waldshut, Baurechtsamt, Frau Fischer, Tel. 07751/86-3110. Die deutsche Rentenversuicherung informiert Die Berechnung des Zuschlags Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag, der über Rentenpunkte berechnet und gemeinsam mit der Rente ausgezahlt wird. Damit der Zuschlag ermittelt werden kann, muss die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Versicherungskonten aller Rentner und Rentenan-

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0