Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2020.

Nr. 22 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Das richtige Verhalten im Ernstfall: Licht abblenden, bremsen und hupen. Ist der Unfall unausweichlich, nicht hektisch reagieren. Lenkrad festhalten, geradeaus steuern und voll auf die Bremse treten. Unkontrolliertes Ausweichen ist immer riskanter als ein kontrollierter Zusammenstoß. Wichtig ist es, anschließend die Unfallstelle zu sichern und das möglicherweise tote Tier mit einer Plastiktüte oder Gummihandschuhen an den Straßenrand zu ziehen - sonst besteht die Gefahr weiterer Unfälle. Außerdem muss der Unfall der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Auf gar keinen Fall darf getötetes Wild in den Kofferraum verfrachtet werden. Das ist Wilddiebstahl und strafbar. Mit Duftzäunen, Wildwarnreflektoren und Wildäckern entschärfen Jäger bekannte Wildunfallschwerpunkte. Das Problem der zunehmenden Lebensraumzerschneidung durch Straßen lässt sich dadurch jedoch nicht lösen. Sicherheitsvorkehrungen auf den Recyclinghöfen wegen Corona Aufgrund gestiegener Corona-Fallzahlen auch im Landkreis Waldshut macht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erneut auf die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auf den Recyclinghöfen aufmerksam. Generell gilt, dass Anlieferungen von Bürgern anderer Landkreis abgewiesen werden. Ferner kann gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeuge in die Recyclinghöfe einfahren. Hierdurch kann es im Einzelfall zu Warteschlangen vor den Einfahrtstoren und zu längeren Wartezeiten kommen. Materialien, die nicht den Annahmekriterien entsprechen, müssen wieder mitgenommen werden. Bitte nutzen Sie für Grüngutanlieferungen auch unsere dezentralen Sammelstellen. Die Standorte finden Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaft unter https://www.abfalllandkreis-waldshut.de/de/entsorgung/gruenabfall.php Zu Ihrem und dem Schutz des Betriebspersonals bitten wir außerdem um Einhaltung der folgenden Regeln: – Bitte sortieren Sie Ihre Wertstoffe zuhause vor. – Zum eigenen Schutz und dem unseres Personals auf dem Recyclinghof bitte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. – In der Warteschlange bitte im Fahrzeug bleiben. – Es darf nur 1 Person das Auto verlassen – es sei denn für die Entladung z. B. von ElektroGroßgeräten sind 2 Personen notwendig. – Halten Sie den Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Besuchern sowie zum Betriebspersonal ein. – Unser Betriebspersonal kann aus Gründen des Infektionsschutzes nicht beim Entladen helfen. – Anweisungen des Betriebspersonals müssen befolgt werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis und um Einhaltung dieser Regeln und dankt allen Bürgerinnen und Bürgern im Voraus für Ihr kooperatives und

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