Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2020.

Nr. 22 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen „Holzbearbeitung/-Lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“ Flst. Nr.: 492/1 (Teilbereich), Gemarkung Kadelburg mit paralleler punktueller Flächennutzungsplanänderung Öffentliche Auslegung der parallelen punktuellen Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplanentwurf Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 19.10.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Holzbearbeitung/-Lagerung Unterertel, KadelburgEttikon“ Flst. Nr.: 492/1 (Teilbereich), Gemarkung Kadelburg und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan für den benannten Erweiterungsbereich in einer punktuellen Änderung angepasst werden; dies wird im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum Bebauungsplan vollzogen. Der Gemeindeverwaltungsverband hat die Unterlagen zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.10.2020 gebilligt und ebenfalls für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 freigegeben. Das zu überplanende Gebiet befindet sich auf einem Teilbereich des Grundstücks Flst. Nr. 492/1 der Gemarkung Kadelburg. Es liegt östlich des Gewerbegebiet Ettikon und befindet sich süd-westlich des öffentlichen Recylinghofs des Landkreises Waldshut und schließt nördlich an eine private Bauschuttrecylinganlage an. Sowohl nördlich, östlich als auch westlich, ist das Plangebiet von landwirtschaftlichen genutzten Grundstücken umgeben. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes inkl. der örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Planausschnitte maßgebend. Die Abgrenzungen ergeben sich dabei wie folgt:

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