Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2020.

Nr. 22 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Ziel und Zweck der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Forstbetriebs, der auch Landschaftspflegearbeiten ausführt, an der im Lageplan Abb. 1 gekennzeichneten Stelle geschaffen werden. Der Betreib ist derzeit vorrangig innerhalb eines Mischgebiets im Ortsteil Dangstetten ansässig, gleichzeitig nutzt der Betrieb verschiedene, teilweise im Außenbereich befindliche Lagerflächen. Am neuen Betriebsstandort würde sich der Betrieb, aufgrund der Vorprägung durch Recyclinghof und Bauschuttrecyclinganlage einfügen. Im durch den Bebauungsplan ausgewiesenen Sondergebiet „Holzlagerung und -verarbeitung“ soll künftig die Lagerung und Bearbeitung von Holz, insbesondere Aufarbeitung und Lagerung von Energieholz aus der Forstwirtschaft sowie die Lagerung von Holzabfällen und Humus aus dem Gartenbau sowie damit verbundene Nutzungen und Nebenanlagen ermöglicht werden. Flächennutzungsplan Mit dem Aufstellen des Bebauungsplanes soll, wie dargestellt, die rechtliche Grundlage zur Ansiedlung des Forst- und Landschaftspflegebetriebs auf dem Teilbereich des Grundstücks Flst. Nr. 492/1 Kadelburg geschaffen werden. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ gekennzeichnet und soll nun als Sondergebiet „Holverarbeitung- und Lagerung“ ausgewiesen werden. Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt. Die detaillierten Angaben hierzu sind in der Erläuterung zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes enthalten, aus welchem der vorliegende Bebauungsplan schließlich entwickelt wird. Offenlage Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Umweltbericht sowie die Unterlagen zur parallelen, punktuellen Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht und Umweltberichten werden von Montag, 16.11.2020 bis einschließlich Freitag, 18.12.2020 im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, vor dem Bauamt Zimmer EG 1-3 für Jedermann frei zugänglich während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage wird im Bauamt der Gemeinde Küssaberg Zimmer EG 3 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben, bzw. können dort Anregungen vorgebracht werden. Innerhalb Auslegungsfrist können auch schriftliche Anregungen zum Bebauungsplanverfahren und zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden. Diese können an die Gemeindeverwaltung Küssaberg, Baumt, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg, Fax 07741/6001-50, Mail: bartosch.jessica@kuessaberg.de, gerichtet werden. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren mit örtlichen Bauvorschriften und zur parallelen punktuellen Flächennutzungsplanänderung sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und Parallelverfahren. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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