Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. November 2020.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 22 / 2020 Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplanverfahren und zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung Mit Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen/Biotope, Tiere unter besonderer Berücksichtigung der Artengruppen Fledermäuse, Eidechsen und Vögel, Biotoptypen Fettwiese, grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation, Gebüsch und Acker), Boden (Veränderung des Versiegelungsgrades), Wasser (Grundwasser), Landschaftsbild (Veränderung des Landschaftsbilds), Beschreibung der Auswirkungen durch die Durchführung der Planung Informationen zum Artenschutz und zu naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen mit Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation: Hier Erläuterungen zu den Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebiets „Gestaltung privater Grünflächen“ und „Pflanzen von heimischen, standortgerechten Bäumen“ sowie den externen Ausgleichsmaßnahmen „Waldumbau auf Flst. Nr. 1721 der Gemarkung Dangstetten“ sowie „Errichtung einer Trockenmauer“ auf Flst. Nr. 1609 der Gemarkung Dangstetten Eingegangene Stellungnahmen von Fachbehörden Die aus den eingegangenen Stellungnahmen vorliegenden umweltbezogenen Informationen können im Rahmen der Planoffenlage zusammen mit den auszulegenden Unterlagen gleichzeitig eingesehen werden. Diese beziehen sich auf die Themenbereiche Geotechnik, Grundwasser- und Wasserschutz, Abwasser, Naturschutz, Forst sowie Landwirtschaft. Im oben genannten Zeitraum werden außerdem parallel die Erläuterung zur punktuellen Flächennutzungsplanänderung mit Planteil sowie dem Umweltbericht als Bestandteil zur Begründung mit den oben genannten vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2 während der üblichen und bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wird auch dort Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der punktuellen Flächennutzungsplanänderung gegeben, bzw. können dort Anregungen zur Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen bitten wir an die oben genannten Kontaktdaten der Gemeinde Küssaberg zu richten. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich können die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg unter https://www.kuessaberg.info/service/ rathaus-politik/bauleitplanung sowie auf der im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Küssaberg, 05.11.2020 Martin Benz Verbandsvorsitzender

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