Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. November 2020.

Nr. 23 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 net werden. Darüber hinaus ist die DRV per Gesetz dazu aufgefordert, stichprobenartig etwaige Einkünfte zu kontrollieren. Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle Themenseite rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Als Papierexemplar kann sie kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) angefordert werden. Zwei ungerade Kalenderwochen zum Jahreswechsel Besondere Regelungen bei der Müllentsorgung in KW 1/2021 Der Jahreswechsel 2020/2021 weist eine Besonderheit auf: Es folgen zwei ungerade Kalenderwochen aufeinander: KW53/2020 und KW1/2021. Da im Landkreis Waldshut die Müllentsorgung nach geraden und ungeraden Kalenderwochen gestaffelt ist, ergeben sich hieraus für den Jahreswechsel besondere Regelungen, die wir nachfolgend bekanntgeben: Für alle Städte und Gemeinden im Sammelgebiet Ost (gerade Wochen: Restmüllabfuhr; ungerade Wochen: Biomüllabfuhr) gelten folgende Empfehlungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft: Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in KW 52 (21.12. bis 27.12.2020) die Restmülltonne leeren zu lassen, da die nächste turnusmäßige Abfuhr der Restmülltonne erst 3 Wochen später erfolgt, also in KW 2 (11.01. bis 17.01.2021) des neuen Jahres. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Feiertagsverschiebung über Weihnachten die Leerung des Restmülls für KW 52 in den Städten und Gemeinden Bonndorf, Eggingen, Stühlingen und Wutach bereits am Samstag, den 19.12.2020 erfolgt. Falls das Volumen der Restmülltonne nicht ausreichen sollte, stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in der ersten Woche des neuen Jahres, KW 1/2021 (vom 04.01. bis 10.01.2021), allen Bürgerinnen und Bürgern ein Zusatzangebot zur Annahme von amtlichen Restmüllsäcken auf Recyclinghöfen wie folgt zur Verfügung: Annahme von amtlichen Restmüllsäcken des Landkreises Waldshut in die dortigen Sperrmüllcontainer (andere Müllsäcke als die amtlichen blauen Müllsäcke des Landkreises Waldshut werden nicht angenommen) auf den Recyclinghöfen Grafenhausen Hohentengen Höchenschwand Klettgau-Grießen GAK Küssaberg/Ettikon Waldshut (Bleiche) RAZ Münchingen Ergänzende Bereitstellung von Containern für die Annahme von amtlichen blauen Restmüllsäcken auf den Recyclinghöfen Degernau Jestetten Zusätzlich stellt der Entsorger Kühl in KW 1/2021 am Standort seiner Niederlassung in Waldshut, Felsenauer Str. 18, 79761 Waldshut-Tiengen, zwei Großcontainer für die Annahme von amtlichen Restmüllsäcken bereit.

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