Mitteilungsblatt Nr. 23 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. November 2020.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 23 / 2020 Von dieser Regelung sind alle Anwesen des Sammelgebietes Ost, die eine wöchentliche Restmüllabfuhr haben, nicht betroffen. Für alle Städte und Gemeinden im Sammelgebiet West (gerade Wochen: Biomüllabfuhr; ungerade Wochen: Restmüllabfuhr) gelten folgende Empfehlungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft: Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, die Biomülltonne in KW 52 (21.12. bis 27.12.2020) leeren zu lassen, da die nächste turnusmäßige Abfuhr der Biotonne erst 3 Wochen später erfolgt, also in KW 2 (11.01. bis 17.01.2021) des neuen Jahres. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Feiertagsverschiebung über Weihnachten die Leerung der Biotonnen für KW 52 in den Städten und Gemeinden Bernau, Dachsberg, Ibach, St. Blasien und Todtmoos bereits am Samstag, den 19.12.2020 erfolgt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die im Müllkalender für 2021 veröffentlichten Leerungen und Sammeltermine in der 1. Kalenderwoche des neuen Jahres korrekt sind und vom Entsorger entsprechend gefahren werden. Ferner bittet der Eigenbetrieb zu beachten, dass der Müllkalender 2021 den Haushalten erst Ende des Jahres zugestellt wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis für diese Sonderregelungen, die jedoch nur für die Kalenderwoche 1 des Jahres 2021 gelten. Ab KW2/2021 läuft die Rest- und Biomüllentsorgung wieder planmäßig. Die Konstellation zweier aufeinanderfolgender ungerader Kalenderwochen tritt erst zum Jahreswechsel 2026/2027 wieder auf. Die vorstehenden Regelungen sind auch auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.abfall-landkreis-waldshut.de veröffentlicht. Polizeipräsidium Freiburg: In eigener Sache Besucher bei der Polizei Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst zuhause bleiben und soziale Kontakte meiden. Auch die Polizei trifft Vorsorge, um das Ansteckungsrisiko durch möglichst wenig Besucherverkehr zu minimieren. Die Anzeigeerstattung bleibt jederzeit möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über die Internetwache der Polizei Baden-Württemberg besteht. Die Anzeigenerstattung oder das Übersenden von Hinweisen zu Straftaten, die kein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, sind online unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/ rund um die Uhr möglich. In Fällen, in denen es unbedingt erforderlich ist, persönlich auf einer Dienststelle vorstellig zu werden, bittet die Polizei dringend darum, den Besuch im Vorfeld telefonisch anzukündigen und abzustimmen. Im Dienststellenfinder unter https://www.polizei-

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