Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. Dezember 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2020 Das Landwirtschaftsamt Waldshut informiert: Online - Vortrag zu „Digitale Archivierung - GoBD konform arbeiten im Bauernhofbüro“ Das Amt für Landwirtschaft des Landratsamtes Ortenaukreis lädt zur Online - Veranstaltung am Freitag, 11. Dezember 18.00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr ein. Immer mehr betriebliche Geschäftspost findet über E- Mailverkehr statt. Seit 1.Januar 2017 gelten die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD). Steuerfachmann Int. Dipl. Vw. M.Sc. und Landwirt Matthias Moser wird darüber informieren, wo eine elektronische Archivierung sinnvoll und steuerrechtlich möglich ist, welche Unterlagen unbedingt in Papierform aufbewahrt werden sollten und welche Aufbewahrungsfristen gelten damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Der Referent geht zudem näher auf rechtssichere Cloud-Lösungen bei der Archivierung ein, die sich in der Buchhaltung bewährt haben. Es besteht die Möglichkeit im Anschluss Fragen an den Referenten zu stellen. Ein Kostenbeitrag in Höhe von 10 € fällt an. Anmeldung erforderlich bis 02.12.2020 unter 0781 / 805 - 7100 oder per Mail an landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de Sozialleistungen neben der Grundrente In Deutschland beziehen rund 1,2 Millionen Menschen neben ihrer Rente weitere Sozialleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder fürsorgerische Leistungen der Sozialen Entschädigung. Wenn sich nun ab 2021 die Rente durch den neuen Grundrentenzuschlag erhöht, dann ist geplant, dass die zahlenden Stellen automatisch prüfen, ob sich die geänderte Rentenhöhe auch auf die Sozialleistung auswirkt. Eine ebenfalls neu eingeführte Freibetragsregelung sorgt aber dafür, dass die Sozialleistungsempfänger trotz des Grundrentenzuschlags am Monatsende mehr Geld übrig haben werden als bislang. Der individuelle Freibetrag liegt für jeden Grundrentenbezieher bei 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente, wird jedoch auf 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung begrenzt: derzeit 216 Euro. Nur der Teil der Rente, der diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die entsprechende Sozialleistung angerechnet. Die Rentnerinnen und Rentner selbst müssen dabei nichts unternehmen. Die Rentenversicherungsträger übermitteln der Stelle, die die Sozialleistung auszahlt, sowohl die Anzahl der persönlichen Grundrentenzeiten als auch die durch den Grundrentenzuschlag neu berechnete Rentenhöhe. Die automatische Datenanforderung durch die Sozialleistungsträger bei der Deutschen Rentenversicherung soll im Sommer 2021 starten.

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