Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. Dezember 2020.

Nr. 24 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 holter Warnmeldungen konstatieren die Ermittler oftmals eine sträfliche Sorglosigkeit der Opfer. Allzu sorgloser Umgang mit der Handtasche oder Geldbörse In der Betrachtung der einzelnen Fälle stellen die Beamtinnen und Beamten der Polizei nämlich meist einen allzu laxen Umgang mit der eigenen Handtasche bzw. der Geldbörse fest. Dies bringt Diebe auf die Siegerstraße, weshalb die Präventionsexperten des Präventionsreferats der Polizei Freiburg, dringend raten: „Lassen Sie sich nicht ablenken und tragen Sie die Geldbörse stets körpernah“. Besonders leicht wird es Ganoven gemacht, wenn die Geldbörse achtlos im Einkaufswagen liegen gelassen wird. PIN der Geldkarte im Kopf mitführen: Nicht im Geldbeutel! Eklatant oft kommt es im Anschluss an den Diebstahl zu einer betrügerischen Geldabhebung an einem Geldausgabeautomaten. Der Grund hierfür: Viele Menschen führen die vierstellige PIN der Geldkarte im Portemonnaie mit. Dieser Fehler ist fatal und führt zu hohem finanziellem Schaden, so die Kriminalisten. Deren Tipp ist glasklar und einfach: „Geldkarte und PIN-Nummer niemals gemeinsam aufbewahren“. Tipps der Polizei – Sie Geldbörsen niemals sichtbar in den Einkaufswagen. – Tragen Sie das Portemonnaie stets körpernah. – Lassen Sie sich nicht ablenken und seien Sie achtsam. – PIN-Nummer der Geldkarte niemals in der Geldbörse oder Handtasche vermerken. – Weitere Vorbeugungstipps erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de Ihr Polizeipräsidium Freiburg. Referat Prävention, Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Schmid, freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de, Telefon 0 761 / 296 08-25 Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft ab Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke. Im Netzgebiet der Netze BW wurden in den vergangenen Monaten bereits alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann

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