Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. Dezember 2020.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 24 / 2020 wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung selbst erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung. Weitere Informationen auch unter: www.netze-bw.de/mastr Beherzt eingegriffen - Unfallversichert! Menschen, die in einer Notsituation Hilfe leisten, sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert Sie sind die ersten, die bei einem Unfall oder körperlichen Angriff zur Stelle sind: Menschen, die Erste Hilfe leisten oder beherzt eingreifen, um andere in einer Notsituation zu retten oder zu schützen. Hilfeleistende gehen in diesen Situationen oft über ihre Grenzen hinaus und schaffen Großartiges – sogar Übermenschliches. Doch manchmal tragen sie selbst Verletzungen davon: körperliche, manchmal auch seelische Belastungen, die oft sehr viel später auftreten. Viele wissen jedoch nicht, dass sie als Hilfeleistende bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind. Um diese gesetzliche Leistung in den Mittelpunkt zu stellen, macht die UKBW den Versicherungsschutz für Hilfeleistende zum zentralen Thema ihrer aktuellen Kampagne. Hilfeleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz ist kostenfrei und besteht automatisch: eine gesonderte Versicherung muss dafür nicht abgeschlossen werden, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Versicherung besteht automatisch dadurch, dass jemand einer anderen Person in einer Notsituation hilft. Darüber transparent und umfassend zu informieren, hat sich die UKBW zum Ziel gesetzt. „Helfen Sie anderen, wenn sie Hilfe brauchen – Sie sind dabei versichert“, erklärt Siegfried Tretter, Geschäftsführer der UKBW: „Wir sind für Sie da, wenn Sie aufgrund ihres Hilfseinsatzes körperliche oder psychische Unterstützung benötigen oder durch Ihr Eingreifen Sachen beschädigt wurden – Ihre Sicherheit und Gesundheit haben für uns oberste Priorität“. Der Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfeleistung verbunden sind. Versichert sind Menschen, die zum Beispiel eine andere Person bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei einer verunfallten Person leisten oder eine ertrinkende Person aus einem See retten. Was tun, wenn beim Helfen etwas passiert? Sollten Hilfeleistende nach ihrem Eingreifen selbst ärztliche Hilfe benötigen, sollten sie dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sie sich die Verletzung zugezogen haben, als sie jemand anderem geholfen haben. Hilfeleistende sollten die Situation möglichst genau schildern, vielleicht sogar auf andere Helferinnen und Helfer oder Zeugen vor

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0