Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 3. Dezember 2020.

Nr. 24 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Ort verweisen können. Wenn Hilfeleistende körperliche oder psychische Unterstützung brauchen, sollten sie sich schnellstmöglich bei der UKBW oder bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt (D-Ärzte) melden. Dies sind besonders qualifizierte ärztliche Partner der gesetzlichen Unfallversicherung. Die UKBW-Karte für Hilfeleistende Im Zentrum der Informationskampagne steht neben dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz die Karte der UKBW für Hilfeleistende. Auf der Karte sind die wichtigsten Hinweise über den Versicherungsschutz sowie der Kontakt zur Unfallkasse vermerkt. Über Kooperationspartner – wie Feuerwehr und Rettungsdienste – werden diese Karten in ganz Baden-Württemberg verteilt und direkt an Hilfeleistende ausgegeben. So soll vermieden werden, dass keine oder zu späte Kenntnis über den Versicherungsschutz unnötige Folgeschäden der Betroffenen nach sich ziehen. Die UKBW unterstützt und begleitet diese Menschen, um sie mit allen geeigneten Mitteln wieder gesund zu machen. Weitere Informationen unter www.ukbw.de/hilfeleistende. Die Agentur für Arbeit informiert: Meldepflicht Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen Unternehmen müssen bis zum 31.03.2021 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtliche Arbeitsagentur muss diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2020 prüfen. Deswegen müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31.03.2021 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht dies elektronisch. Kostenlose Software Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Um die Ausgleichsabgabe zu berechnen und die entsprechende Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung. Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorge-

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