Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2020.

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 25 / 2020 Falls das Volumen der Restmülltonne nicht ausreichen sollte, stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in der ersten Woche des neuen Jahres, KW 1/2021 (vom 04.01. bis 10.01.2021), allen Bürgerinnen und Bürgern ein Zusatzangebot zur Annahme von amtlichen Restmüllsäcken auf Recyclinghöfen wie folgt zur Verfügung: Annahme von amtlichen Restmüllsäcken des Landkreises Waldshut in die dortigen Sperrmüllcontainer (andere Müllsäcke als die amtlichen blauen Müllsäcke des Landkreises Waldshut werden nicht angenommen) auf den Recyclinghöfen Grafenhausen Hohentengen Höchenschwand Klettgau-Grießen GAK Küssaberg/Ettikon Waldshut (Bleiche) RAZ Münchingen Ergänzende Bereitstellung von Containern für die Annahme von amtlichen blauen Restmüllsäcken auf den Recyclinghöfen Degernau Jestetten Zusätzlich stellt der Entsorger Kühl in KW 1/2021 am Standort seiner Niederlassung in Waldshut, Felsenauer Str. 18, 79761 Waldshut-Tiengen, zwei Großcontainer für die Annahme von amtlichen Restmüllsäcken bereit. Von dieser Regelung sind alle Anwesen des Sammelgebietes Ost, die eine wöchentliche Restmüllabfuhr haben, nicht betroffen. Für alle Städte und Gemeinden im Sammelgebiet West (gerade Wochen: Biomüllabfuhr; ungerade Wochen: Restmüllabfuhr) gelten folgende Empfehlungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft: Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, die Biomülltonne in KW 52 (21.12. bis 27.12.2020) leeren zu lassen, da die nächste turnusmäßige Abfuhr der Biotonne erst 3 Wochen später erfolgt, also in KW 2 (11.01. bis 17.01.2021) des neuen Jahres. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Feiertagsverschiebung über Weihnachten die Leerung der Biotonnen für KW 52 in den Städten und Gemeinden Bernau, Dachsberg, Ibach, St. Blasien und Todtmoos bereits am Samstag, den 19.12.2020 erfolgt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die im Müllkalender für 2021 veröffentlichten Leerungen und Sammeltermine in der 1. Kalenderwoche des neuen Jahres korrekt sind und vom Entsorger entsprechend gefahren werden. Ferner bittet der Eigenbetrieb zu beachten, dass der Müllkalender 2021 den Haushalten erst Ende des Jahres zugestellt wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis für diese Sonderregelungen, die jedoch nur für die Kalenderwoche 1 des Jahres 2021 gelten. Ab KW2/2021 läuft die Rest- und Biomüllentsorgung wieder planmäßig. Die Konstellation zweier aufeinanderfolgender ungerader Kalenderwochen tritt erst zum Jahreswechsel 2026/2027 wieder auf. Die vorstehenden Regelungen sind auch auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.abfall-landkreis-waldshut.de veröffentlicht.

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