Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2020.

Nr. 25 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Verlust von 88.453,93 € Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresverlust in Höhe von 88.453,93 € aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. Der Jahresabschluss 2019 liegt vom 21. Dezember 2019 bis 11. Januar 2020 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 03.12.2020 gez. Martin Benz Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 27.10.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

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