Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 25 / 2020 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR. Küssaberg, den 27.10.2020 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender

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