Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 17. Dezember 2020.

Nr. 25 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 24.11.2020 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 04.01.2021 bis Mittwoch, 13.01.2021, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, den 17.12.2020 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Zuschuss an Landwirte - De-Minimis- Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2019/316 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2020. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2021 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar bei Frau Hug, telefonisch unter 07742/853-43 oder per E-Mail (a.hug@hohentengen-ah.de) angefordert werden Bürgernetzwerk Hohentengen Miteinander ... Füreinander ... in Hohentengen Aktuelle Information zu Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns per Telefon oder E-Mail in Verbindung setzen: Vorsitzender A. Steppeler, Telefon 0 77 42 / 926 98 83 oder buergernetzwerk@hohentengen.net

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