Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2020.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.12.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 9.957.550 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.382.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -424.750 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -424.750 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.533.700 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.280.100 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 253.600 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.351.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.373.715 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitonstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.021.915 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.768.315 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 129.900 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 870.100 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -898.215

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