Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2020.

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Bekanntmachnung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindeentwicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2020 vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 75.036 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 4.345.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen in Höhe von 1.000.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 29. November 2019 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch 26. Februar 2020, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 28.01.2020 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 29. Januar 2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

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