Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2020.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Bekanntmachung Bekanntgabe Kenntnisnahme des Gemeinderates über die Erststellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Rechnungsjahr 2018 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 20178 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch, 26. Februar 2020 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Gebiet „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Parallelverfahren mit der 1. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 15.09.2011 den Bebauungsplan „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen, in der Fassung vom 05.05.2011 bestehend aus Planzeichnungen und textlichen Festsetzungen als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiterhin hat der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg in öffentlicher Sitzung am 12.03.2013 die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1892/Teil, 1886, 1886/1, 1887/Teil, 1891/Teil, 1841/Teil (L161) und 1841/3/Teil (Gehweg L 161, Nordseite L161) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 05.05.2011 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0