Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Februar 2020.

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 3 · 13. Februar 2020 · Jahrgang 45 Rothaus Donaueschingen Breitnau Lenzkirch Kappel Saig Bonndorf TitiseeNeustadt St. Peter St. Märgen Hinterzarten FR-Kappel Oberried Feldberg Todtmoos Schluchsee St. Blasien Häusern Ühlingen - - Birkendorf Görwihl Rickenbach Laufenburg Bad Säckingen Murg Waldshut-Tiengen Wehr Höchenschwand Hohentengen Weilheim Todtnau Wieden Schönau pfheim Ibach Dachsberg Herrischried Häg-Ehrsberg Hausen Böllen Fröhnd es ental Feldsee Bernau Albbruck Biosphärengebiet Schwarzwald am Hochrhein Hohentengen Seit Anfang dieses Jahres ist Hohentengen neues Mitglied in der Tourismuskooperation FerienWelt Südschwarzwald.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 05.12.2019 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 9.957.550 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.382.300 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -424.750 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -424.750 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.533.700 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.280.100 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 253.600 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.351.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.373.715 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitonstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.021.915 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.768.315 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 129.900 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 870.100 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -898.215

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.570.810 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge. Hohentengen a. H., den 05.12.2019 gez. Martin Benz Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, das der Haushaltpslan für das Haushaltsjahr 2020 in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch, 26. Februar 2020 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 28.01.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 28.01.2020 gez. Benz

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2020 vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 186.278 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 1.729.943 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen in Höhe von 400.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, November 2019 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch 26. Februar 2020, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 28.01.2020 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 29. Januar 2020 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Bekanntmachnung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindeentwicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2020 vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 75.036 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 4.345.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehen in Höhe von 1.000.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, 29. November 2019 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch 26. Februar 2020, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 28.01.2020 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 29. Januar 2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Bekanntmachung Bekanntgabe Kenntnisnahme des Gemeinderates über die Erststellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Rechnungsjahr 2018 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.02.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 20178 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 14. Februar 2020 bis Mittwoch, 26. Februar 2020 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Gebiet „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen, Gemarkung Stetten, Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Parallelverfahren mit der 1. Punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 15.09.2011 den Bebauungsplan „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen, in der Fassung vom 05.05.2011 bestehend aus Planzeichnungen und textlichen Festsetzungen als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Weiterhin hat der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg in öffentlicher Sitzung am 12.03.2013 die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Steinwiesle“ im Ortsteil Günzgen beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1892/Teil, 1886, 1886/1, 1887/Teil, 1891/Teil, 1841/Teil (L161) und 1841/3/Teil (Gehweg L 161, Nordseite L161) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 05.05.2011 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Der Bebauungsplan „Steinwiesle“ im OT Günzgen und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung einschließlich Umweltbericht treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft(vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsbewertung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen am Hochrhein, den 13.02.2020 Der Bürgermeister: gez. BENZ

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB 10.45 / 1 Gemarkung Stetten im Ortsteil Günzgen Bebauungsplan "Steinwiesle" Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN Stand 05. Mai 2011 Hohentengen im Mai 2011 Höhenbezugspunkt OK Schachtdeckel 382,06 m ü. NN Schemaschnitt II Schemaschnitt I A2 A1 A2 A3 A3 2 1 3 4 14.00 5.50 5.23 3.50 3.50 14.00 3.00 5.99 3.00 8.29 8.00 2.64 7.47 3.49 5.97 4.06 5.50 5.50 5.50 8.00 8.29 6.50 5.00 14.00 14.00 14.81 14.81 6.50 Zeichenerklärung SD / PD O 0.4 MI II + U 1.2 max. 391.60 m üNN max. zulässige Gebäudehöhe Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachform 1 2 3 4 388.00 388.00 max. TH 388.20 389.00 390.50 max. FH 390.60 390.80 391.60 GF 654.00 655.00 1087.00 802.00 Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Mischgebiet Gebäude mit Hauptfirstrichtung TH / FH max. Traufhöhen / max. Firsthöhe siehe Satzung Punkt 3.2.2 5.0 Anpflanzen von Bäumen Rückbau / Entsiegelung A1 Rückbau der alten Strassenbucht und Umwandlung in Hausgärten 76 m² A2 Pflanzung standortgerechter einheimischer Bäume innerhalb des Bebauungsplangebietes 18 St. A3 Umwandlung eines Zierrasens in Hausgärten 403 m² N

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Straßensperrung anlässlich von Fastnachtsumzügen In Hohentengen: Sonntag 23. Februar 2020 Fastnachtsumzug : ab 13.00 für den Fahrzeugverkehr gesperrt: Vom Sportplatz Hohentengen - Weiherstraße Streckenverlauf: Weiherstraße- Stettenerstraße - Hauptstraße (L161)- Kirchstraße-Hansengelstraße bis zur Mehrzweckhalle (Auflösung) Närrisches Treiben in der Kirchstraße In der Kirchstraße und Rathausvorplatz findet in der Zeit von 12.00 bis 18.00 das „närrische Treiben unter freiem Himmel“ statt. In Lienheim Donnerstag, 20. Februar 2020 Wecken. 06.00 bis 07.30 Uhr, Hemdglunkerumzug 19.00 bis 20.00 Uhr Rosenmontag, 24. Februar 2020: Fastnachtsumzug 13.30 bis 15.30 Uhr Samstag, 29. Februar 2020: Fastnachtsverbrennung19.00 bis 19.30 Uhr Während der vorgenannten Umzüge werden die Straßen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen und kleinen Wartezeiten zu rechnen. Bitte um Beachtung Der Kurs um 13.18 Uhr „Waldshut - Hohentengen“ endet in Reckingen um 13.44 Uhr. Der Kurs 13.59 Uhr ab Hohentengen Waldshut beginnt in Reckingen um 14.12 Uhr Der Kurs um 14.18 Uhr Waldshut-Hohentengen endet in Reckingen um 14.44 Uhr Der Kurs 14.59 Uhr ab Hohentengen-Waldshut beginnt in Reckingen um 15.12 Uhr In dieser Zeit fallen alle HAST zwischen Lienheim und Hohentengen aus. Über Fastnacht: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und der Postagentur Schmutziger Donnerstag 20. Februar 2020 nachmittags geschlossen – Freitag 21. Februar 2020 geöffnet Samstag 22. Februar 2020 Post geöffnet Rosenmontag 24. Februar 2020 ganztags geschlossenFastnachtsdienstag 25. Februar 2020 geöffnet Fasnacht 2020 Das Merkblatt für die Narrenzünfte, örtlichen Vereine usw. zur sicheren Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen kann während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 11 eingesehen werden. Das Abfallwirtschaftsamt informiert Die Kreismülldeponie Lachengraben, die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg sowie alle Recyclinghöfe sind am Rosenmontag, den 24. Februar 2020 geschlossen.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Achtung sporttreibende Vereine und Gruppen Mehrzweckhalle Hohentengen und Lienheim Bis zum Ende der „närrischen Zeit“ können die Hallen der Gemeinde wegen der Dekoration von den sporttreibenden Vereinen nur eingeschränkt benutzt werden. Wichtiger Hinweis Halle Lienheim – Die Gemeindehalle in Lienheim bedarf nach der närrischen Zeit einer Generalreinigung. In der Zeit vom 26.02.2020 bis einschließlich 28.02.2020 ist deshalb keinerlei Sportbetrieb möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Straßensperrung in Klettgau, Grießen Am Fasnachtsmontag, 24. Februar 2020 wird während der Zeit des Fasnachtsumzuges von ca. 13:00 – 16:30 Uhr die Ortsdurchfahrt durch Grießen gesperrt sein. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit keine Durchfahrt in Richtung Hohentengen möglich ist. Nach dem Umzug findet an der Gemeindehalle eine Festmeile statt, wir möchten die Verkehrsteilnehmer bitten, Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieser Tretroller abgegeben. Wir bitten diejenigen, die diesen Tretroller vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. Publikumsandrang beim Tag der offenen Tür Die große Zahl der Besucher am Tag der offenen Tür der GMS Rheintal zeigte es einmal mehr: Das Interesse an der Gemeinschaftsschule der Gemeinden Küssaberg und Hohentengen bleibt auch im siebten Jahr ihres Bestehens gleichbleibend hoch. Viele Eltern derzeitiger oder künftiger Schüler nutzten die günstige Gelegenheit, um die Fachräume und Lernateliers an den verschiedenen Schulstandorten einmal persönlich in Augenschein zu nehmen und sich über die schulischen Angebote und Möglichkeiten zu informieren. Als Rektor Timo Feigl am Standort Rheinheim seinen Vortrag zum Thema „Bildungswege an der GMS“ hielt, war der Publikumsandrang derart groß, dass die vorhandenen Stühle bei weitem nicht ausreichten und deshalb noch mehrere Tische als Sitzgelegenheiten herhalten mussten. Aber auch die anderen Programmpunkte, Präsentationen und Infostände fanden regen Zuspruch. Damit die jüngeren Besucher ebenfalls nicht zu kurz kamen, wurden zudem noch Outdoor-Spiele, Bastelecken und Bewegungsparcours angeboten. So kam beim Tag der offenen Tür jeder auf seine Kosten. Und wer sich schließlich genug umgeschaut und informiert hatte, konnte dank des kuli-

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 narischen Angebots an Kaffee und Kuchen, Hot Dogs sowie Chili con Carne auch noch etwas für sein leibliches Wohl tun. Die Gemeinschaftsschule Rheintal dankt allen Helfern und Beteiligten, die das Gelingen des Tags der offenen Tür erst möglich gemacht haben, aufs Herzlichste. Ein erfolgreiches erstes Halbjahr Die GMS Rheintal blickt auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr zurück. Angefangen mit dem allgegenwärtigen Thema Digitalisierung wurden die Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf bis acht mit Tablets und Netbooks ausgestattet. Die damit verbundenen Herausforderungen der Einrichtung und Verwaltung wurden weitestgehend gemeistert, wobei dies ohne die Unterstützung der Eltern und Gemeinde in der Menge nur schwer möglich gewesen wäre. Gleichzeitig wurde mit 38 neuen Kindern der größte Jahrgang seit Gründung des Schulverbands gut in unsere Schulgemeinschaft aufgenommen. Im November wurde dann zum ersten Mal die neue Projektprüfung durchgeführt. Allen Beteiligten waren die Bedingungen neu, aber eine geschlossene Teamleistung und hohe Flexibilität der Verantwortlichen sorgten für einen reibungslosen Ablauf für die Prüflinge. Gegen Ende des Kalenderjahres und zu Beginn des neuen Jahres wurden dann die letzten Fachinternen Prüfungen in den Naturwissenschaften und den Wahlpflichtfächern abgenommen, welche den letzten Jahrgang betrafen, die aktuell noch nach dem Bildungsplan von 2004 unterrichtet werden. Nicht zu vernachlässigen ist der Tag der offenen Tür, bei dem sich u.a. wieder viele zukünftige Kinder und Eltern von unserer Arbeit an der Schule überzeugen konnten. Über das Jahr verteilt wurde die GMS Rheintal in so vielen Bereichen weiterentwickelt, dass es nicht möglich ist, alles in Kurzform zusammenzufassen. Aber klar ist, dass dies nur durch das Engagement und die Unterstützung aller Lehrkräfte und sonstigem

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Personal an der Schule, der Eltern, der Gemeinden und vor allem unserer Schülerinnen und Schüler möglich ist. An dieser Stelle ein großes Dankeschön und ein erfolgreiches zweites Halbjahr für alle. Presseinformation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Initiative »rehapro« der Bundesregierung Fünf Millionen Euro Fördergelder für Reha-Projekte im Land Mit einer einzigartigen Initiative der Bundesregierung sollen innovative Maßnahmen, Ansätze, Methoden und Organisationsmodelle in der Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden. Dafür stellt die Bundesregierung über einen Zeitraum von fünf Jahren im Rahmen des Förderprogrammes »rehapro» der Deutschen Rentenversicherung jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat sich mit vier Modellprojekten erfolgreich beworben und erhält hierfür mehr als fünf Millionen Euro Fördergelder aus dem rehapro-Topf. Ein Schwerpunkt der Projekte ist die intensivere Betreuung der Versicherten nach der Rehabilitation. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz soll nachhaltiger und erfolgreicher gestaltet werden. Insbesondere auch Arbeitslose sollen von diesem Projekt profitieren. Mit einem speziell auf die gesundheitlichen Probleme dieses Personenkreises zugeschnittenen Präventionsprogramm sollen diese Versicherten wieder fit gemacht werden für den Arbeitsmarkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem frühen Erkennen von Präventions- und Rehabilitationsbedarf. Je eher dieser Bedarf erkannt wird, umso erfolgreicher kann eine Rehabilitation ablaufen. Bei diesen Projekten arbeitet die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg eng mit ihren langjährigen Partnern aus dem Reha-Bereich zusammen: Dazu gehören andere Sozialversicherungsträger wie die AOK Baden-Württemberg oder die Agenturen für Arbeit, niedergelassene Ärzte, Rehabilitationskliniken, Forschungseinrichtungen und viele mehr. Weitere Projekte sind bei der DRV Baden-Württemberg in Vorbereitung und sollen demnächst eingereicht werden. »Ziel der Projekte ist es, mehr Menschen den Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen«, betont Ulrich Hartschuh von der DRV Baden-Württemberg, der das Projekt rehapro bei der DRV in Stuttgart begleitet. »Es ist erfreulich«, so Hartschuh, »dass von den finanziellen Mitteln des Bundes fünf Millionen Euro Forschungsgelder nach Baden-Württemberg fließen.« Für die DRV Baden-Württemberg sind Prävention und Rehabilitation schon immer ein äußerst wichtiges Anliegen: Menschen wieder zurück ins aktive Arbeitsleben zu begleiten, das bringt nicht nur für die einzelnen Menschen Vorteile. Auch volkswirtschaftlich lohnt sich das Engagement der Rentenversicherung für ihre Versicherten im Bereich Gesundheit: Jeder hier investierte Euro amortisiert sich fünffach, wie mehrere Studien ergeben haben. »Jeder kranke oder gehandicapte Versicherte hat das Recht, dass wir

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 als Rentenversicherung ihn dabei unterstützen, wieder am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen«, unterstreicht Andreas Schwarz, Geschäftsführer der DRV Baden-Württemberg. Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Pflege von Familienangehörigen Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe. Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung ein. Auf diese Weise waren 2017 in Baden-Württemberg über 78.000 Personen in der Rentenversicherung pflichtversichert und haben dadurch Rentenanwartschaften erworben. Wie viele Beiträge im Einzelfall von der Pflegekasse eingezahlt werden, hängt unter anderem vom Zeitumfang, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab. Als Pflegeperson gilt, wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher in einer häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Pflegepersonen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Die Pflegebedürftigkeit prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK). Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre »Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Sammeltermine Restmüll am 20. Februar 2020 Biotonne am 28. Februar 2020

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Touristinfo Hohentengen: Neues Mitglied in der FerienWelt Südschwarzwald – als 15. Gemeinde Seit Beginn dieses Jahres ist Hohentengen neues Mitglied in der Tourismuskooperation FerienWelt Südschwarzwald. Für den Tourismus in unserem Ort ist dies ein erfolgreicher Schritt in einer regionalen Kooperation gemeinsam aufzutreten und zukünftige Projekte gemeinsam zu stemmen. In einzelnen Printmedien (siehe Bild) erscheint Hohentengen bereits als Ort der FerienWelt. Weitere Prospekte werden mit der Zeit angepasst. Neu ist auch das monatliche Veranstaltungsjournal, in dem alle Veranstaltungen und Angebote von Hohentengen und allen Gemeinden der FWS stehen. Dies liegt in allen Tourist Informationen / Rathäusern der teilnehmenden Gemeinden aus. Es wurde ganz neu auch eine TourFox Map erstellt – das ist eine gedruckte Karte (Bild), die den Gästen in Verbindung mit einem Smartphone interaktive und bewegliche Einblicke in die FerienWelt Südschwarzwald bietet. Im Januar war die FerienWelt Südschwarzwald auf der CMT (größte Urlaubsmesse weltweit) vertreten. Ein gemeinsamer Facebook-Auftritt und ein gemeinsamer Web-Auftritt www.ferienwelt-suedschwarzwald.de wir ab April die ganz neue Website präsentieren. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern und auf kommende Projekte. Bei Fragen steht Birgit Zimmermann in der Tourist Information, Tel. 07742-853-50 gerne zur Verfügung.

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Gastgeber-Seminar/e in der FerienWelt Südschwarzwald Mängel, Rücktritt, Storno – wie formuliert sich ein korrekter Beherbergungsvertrag? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen (Haftung, Versicherungen, Preisdarstellung, etc.) sind für mich als Gastgeber zu beachten? Wie gehe ich als Gastgeber mit Beschwerden um? Jede Gästebeschwerde ist eine kostenlose Unternehmensberatung – wie mache ich mir diese zu Nutze? Diese und weitere Fragen werden in zwei Gastgeber-Seminaren auf Initiative der FerienWelt Südschwarzwald am 10.03.2020 beantwortet. Bettina Womela und Sven Gläser (Jurist), vom Deutschen Tourismus Verband aus Berlin, behandeln folgende Thematiken zusammen mit Ihnen: Recht für Gastgeber – Beschwerdemanagement für Gastgeber Die Teilnahme an einem oder beiden Seminaren ist für Sie kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Dienstag, 10.März 2020, Wo: Bürgerhaus Rotzel (Rotzler Str. 30), 79725 Laufenburg Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis spätestens 17.02.2020 per Fax 07754/70850 oder per E-Mail an info@ferienwelt-suedschwarzwald.de. Mit Bus und Bahn günstig und sicher zur HOORIGE MESS‘ nach Tiengen Am 22. Februar 2020 bietet die Waldshuter Tarifverbund GmbH (WTV) ein günstiges Sonderticket zur Hoorige Mess‘ in Tiengen an. Mit dem Sonderticket kann eine Person für 5,00 €, zwei Personen für 9,00 € und eine Gruppe (3-5 Personen) für 14,00 € in der Zeit von 09:00 Uhr bis 02:00 Uhr mit Bus und Bahn im WTV fahren. Bei diesem Angebot sind der Nachtbuszuschlag und zwei Kinder (oder alle eigenen) inklusive! Um die stark nachgefragten Bus- und Zugverbindungen zu entlasten werden von der Südbadenbus GmbH und der DB Regio AG an diesem Tag Sonderbusse und -züge eingesetzt. Dadurch entstehen, neben dem bestehenden Fahrplanangebot, zusätzliche Möglichkeiten zur Fahrt nach Tiengen und zurück. Die Tickets sind im Vorverkauf bei der Geschäftsstelle des WTV, den SBG-Kundencentern in Waldshut und St. Blasien, der Mobilitätsagentur Bad Säckingen, der Touristinfo Waldshut und der Buchhandlung Kögel in Tiengen erhältlich. Zusätzlich können die Tickets auch in allen Bussen erworben werden. Den Fahrplan (inklusive der Sonderfahrten) und weitere Informationen erhalten Sie unter www.wtv-online.de. Veranstaltungen 15. Februar 2020 Pfarrfasnacht, Pfarrsaal Hohentengen 18. Februar.2020 Handarbeitstreff 14.30.- 17.00 Uhr In der Cafeteria, Seniorenwohnen, Hansengelstr. 1 20. Februar 2020 Kinderfasnacht, Narrenverein Lienheim (Halle Lienheim)

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 20. Februar 2020 Hemdglunkerball, FC Hochrhein (Vereinsheim Hohentengen) 21. Februar 2020 Fäger-Explosion , Guggenmusik Lienheim (Halle Lienheim) 22. Februar 2020 Kinderfasnacht, FC Hochrhein (Mehrzweckhalle) 22. Februar 2020 Bunter Abend, Narrenverein Lienheim (Halle Lienheim) 23. Februar 2020 F asnachtsumzug, Narrenzunft Hohentengen mit anschließendem Fasnachtstreiben im Dorf, Rathausplatz, Pfarrsaal und Mehrzweckhalle 24. Februar 2020 Fasnachtsumzug und Buntes Treiben in der Halle, Narrenverein Lienheim 25. Februar 2020 Hexenverbrennung und Kehrausball im Pfarrsaal, Narrenzunft Lauftreff Alexa Kostenlos jeden Morgen um 8.00 Uhr, Treffpunkt: Keltenweg 18, Hohentengen. Bitte um Anmeldung unter Handy: 0049/ 151 542 86 451 Alexa Schumann Liesels Kaffeeplausch nächstes Treffen am 27. Februar 2020, 14.30 – 17.30 Uhr im Bürgersaal Lienheim (kommen Sie einfach vorbei) Bürgernetzwerk Hohentengena.H. Miteinander ….Füreinander … in Hohentengen Unsere Teams: Blockhuus – Treffpunkt für Jung bis Alt 50+ … Komm mach mit! Nachbarschaftshilfe Freundeskreis Kleindenkmäler Projekt Pfarrwiese Aktuelles und Informationen finden Sie auf unserer Homepage: buergernetzwerk.hohentengen.net VHS Waldshut Die VHS Waldshut bietet vom 31.05. – 07.06.2020 eine Studienreise nach Griechenland an (Flug bis Athen, eigener Reisebus in Griechenlan). Es wird ein Taxitransfer zum Flughafen Zürich angeboten. Bei der Reise in die 5000 Jahre alte Geschichte sehen Sie Athen mit den archäologischen Stätten. Weiterhin das antike Olympia, Delphi - der Nabel der Welt, Epidauros mit dem antiken Theater mit perfekter Akustik, Mystras – ein Ausflug in die byzantinische Vergangenheit und Mykene- eine der ältesten Städte der ganzen Welt. Der Besuch eines Klosters und eine Kreuzfahrt zu den Inseln Spetses und Hydra runden das Programm ab. Auf dieser exklusiven Kunst-Kultur- und Natur-Reise erwartet Sie eine Kombination aus atemberaubenden Landschaften, eine hochinteressante Geschichte und Kultur pur. Bei Interesse wenden Sie sich an die Reiseleiterin Beatrice Merone, Tel.: 07751 2856

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 Agentur für Arbeit Am 20. Februar, dem „Schmutzige Dunschtig“ schließt die Agentur für Arbeit in Lörrach und ihre Dienststelle in Waldshut-Tiengen bereits um 16 Uhr. Ebenfalls davon betroffen sind das Berufsinformationszentrum, das Jobcenter Lörrach und die Familienkasse. Gebührenfrei telefonisch erreichbar sind während der üblichen Geschäftszeit die Service-Center für Arbeitnehmer (0800 4 5555 00), der Familienkasse (0800 4 5555 30) und des Jobcenters Landkreis Lörrach (07621 178700). Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Wichtiger Termin für Arbeitgeber Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochentags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 0721/823-7066 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Lörrach. Girls‘ Day 2020 Anmelden und mitmachen: Reinraumtechnik – eine Branche mit Zukunftsberufen Der Girls‘ Day der Agentur für Arbeit Waldshut-Tiengen wird spannend. Technikinteressierte Mädchen ab Klasse 9 erfahren am 26.03.2020 bei der Firma Schilling Engineering GmbH, wie Reinräume für optimale Produktionsbedingungen z.B. in der Automobil/-Pharmaindustrie, Lebensmittelherstellung, Luft- und Raumfahrtechnik u.v.m gebaut werden. Neben einer Betriebsführung, erhalten die Teilnehmerinnen praktische Einblicke in Experimentierstationen und erhalten einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsberufe und-inhalte, wie z.B. Mechatroniker/in, techn. Produktdesigner/in, sowie die Studienbereiche Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen. Treffpunkt: 26.03.2020 um 9.30 Uhr (bis ca. 15 Uhr) bei der Firma Schilling Engineering GmbH, Industriestraße 26, 79793 Wutöschingen. Anmeldung bis 13.03.2020 unter: https://www.girls-day.de/Radar Für weitere Informationen und Fragen: 07621 178 305 – Dorothea Trochim, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Boys‘ Day 2020 Anmelden und mitmachen: Lust auf soziale Berufe – gute Zukunftschancen für coole Jungs! Ein Tag als Pflegefachmann Jungen ab Klasse 8 erhalten am 26.03.2020 die Gelegenheit, beim Pflegeheim Markgräflerland in das Aufgabengebiet eines Pflegefachmanns reinzuschnuppern. Neben einem praxisbezogenen Aktionsparcour, erhalten die Teilnehmer auch Informationen zu den Ausbildungsinhalten, sowie Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Treffpunkt: 26.03.2020 um 9.30 Uhr (bis ca. 13.30 Uhr) im Pflegeheim Markgräflerland, Römerstraße 55, 79576 Weil am Rhein Anmeldung bis 13.03.2020 unter: https://www.girls-day.de/Radar Für weitere Informationen und Fragen: 07621 178 305 – Dorothea Trochim, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Auslandsaufenthalte sind gefragt! Work & Travel, Volunteer & Travel und Au Pair Eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 27. Februar 2020 in der Agentur für Arbeit Lörrach Junge Menschen, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren, um wertvolle Erfahrungen für sich selbst und evtl. für das spätere Berufsleben zu sammeln, stehen vor einer großen Auswahl an Möglichkeiten und Organisationen, die entsprechende Programme anbieten. Eine frühzeitige Orientierung und kompetente Beratung ist oft nötig. Erfahrene Mitarbeiterinnen vom American Institute For Foreign Study Deutschland (AIFS) stellen die Programme „Work & Travel“, „Volunteer & Travel“ sowie „Au Pair“ am Donnerstag, den 27. Februar 2020 in der Agentur für Arbeit Lörrach vor. Veranstaltungsort ist das Berufsinformationszentrum (BiZ), Raum E.14, in der Brombacher Straße 2. Die Veranstaltung beginnt um 14.30 Uhr mit dem Vortrag „Work & Travel“ und „Volunteer & Travel“ und wird nach einer kurzen Pause um 16.15 Uhr mit Informationen zu „Au Pair“ fortgesetzt. Interessierte junge Menschen, Eltern und Freunde erfahren Wichtiges über notwendige Voraussetzungen und Visum, Vorbereitung, reale Kosten, Betreuung und die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten. Natürlich werden auch zusätzliche Fragen gerne beantwortet. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig. BLHV -Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. Der Landesbauernverband (LBV) bietet zusammen mit dem BLHV eine Veranstaltung zum Thema „Zukunftssicherung des heimischen Milchsektors“ mit renommierten Experten an: Mittwoch, den 26. Februar 2020, im Landgasthof Linde Meßkircher Straße 23 in 72505 Krauchenwies-Göggingen (Landkreis Sigmaringen) von 13:30 bis ca. 16:30 Uhr

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Referenten und Themen sind: Ludwig Börger, Milchreferent Deutscher Bauernverband, Berlin: Strategie 2030 und QM 2020 - Welchen Nutzen haben diese für die heimische Milchbranche? Dr. Markus Albrecht, Geschäftsführer Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg: Ist unsere Milchviehhaltung für das öffentliche Bild von Tierwohl gut genug? Torsten Sach, Milchindustrieverband, Berlin: Retten Milchersatzprodukte die Welt? Relevanz für die Milchproduktion, gesetzliche Bestimmungen und zukünftige Entwicklungen Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn der Stein zwickt. Ursachen und Behandlung von Gallensteinen Eingriffe an der Gallenblase zählen zu den häufigsten Operationen in Deutschland. Pro Jahr werden etwa 175.000 Frauen und Männer operiert. Der Grund hierfür sind mehrheitlich Gallensteine, die Beschwerden oder Folgeerkrankungen verursacht haben. Viele Menschen haben Gallensteine, ohne etwas davon zu merken. Treten jedoch Beschwerden auf, stehen sie vor der Frage, ob sie nur die Symptome behandeln oder sich operieren lassen sollen. Antworten hierzu gibt Sergej Kassil, Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, am 16. Februar um 11.15 Uhr im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Sonntagsgespräche im Klinikum“ im Veranstaltungsraum des Klinikums Hochrhein. Terminänderungen vorbehalten. Die aktuellen Termine finden Sie auf www.klinikum-hochrhein.de. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag, 14.02.2020 19:00 Uhr Lobpreis in Lienheim anschließend Hauptversammlung Kirchenchor St. Oswald Samstag, 15.02.2020 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Dangstetten Sonntag, 16.02.2020 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Sonntag, 16.02.2020 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Kadelburg Samstag, 22.02.2020 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 23.02.2020 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 23.02.2020 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Rheinheim mit Kinderkirche Mittwoch, 26.02.2020 19:00 Uhr Aschermittwoch - Eucharistiefeier in Lienheim Abwesenheit Pater Anoop Pater Anoop wird vom 30. Januar bis einschließlich 20. Februar 2020 abwesend sein. In dieser Zeit entfallen an den Werktagen die Eucharistiefeiern in allen Kirchen und Kapellen. Für die Gottesdienste an den Samstagen und Sonntagen gibt es Vertretungen.

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Pfarrbüro geschlossen Vom 12. bis 20. Februar 2020 bleibt das Pfarrbüro in Hohentengen geschlossen. Kirchenchor St. Oswald Lienheim – Hauptversammlung Am Freitag, den 14. Februar 2020 findet um 20:00 Uhr die Hauptversammlung des Kirchenchors im Pfarrheim St. Oswald statt. Altenwerk St. Maria – Seniorennachmittag Am Mittwoch, den 19. Februar 2020 um 14:00 Uhr findet wieder ein Seniorengottesdienst im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen statt. Krankenkommunion Am Donnerstag, den 20. Februar 2020 ist Krankenkommunion in der Gemeinde Hohentengen durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Kath. Männerwerk Klettgau-Wutachtal Das Kath. Männerwerk Klettgau-Wutachtal trifft sich am Sonntag, den 22. März 2020 von 19:30 – 21:00 Uhr zur Eucharistischen Anbetung im Kloster Marienburg, Oftringen. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742/978 99 74. Kath. Pfarramt Hohentengen Tel.: 07742/9255-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de; corinna.vetter@kath-se-ch.de Öffnungszeiten: dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 07742/5966 Alt-Katholische Gemeinden Dettighofen/Hohentengen/Lottstetten Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Dettighofen Pfr. Florian Bosch, Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen Tel. 0 77 42 / 62 30, Fax 0 77 42 / 85 76 92 E-Mail: dettighofen@alt-katholisch.de Sonntag, 16.02.2020 6. Sonntag der Lesereihe 10.00 Uhr Eucharistiefeier St.-Fridolin-Kapelle, Hohentengen-Herdern (Ende des amtlichen Teils)

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihr DRK-OV-Hohentengen Am Fasnacht-Sonntag, 23. Februar ab 11 Uhr gibt es für Sie auf dem Rathausplatz Mittagessen und Kaffee und Kuchen.

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Für die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 80. Geburtstag möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken. Ich habe mich sehr gefreut. Otto Sutter, Günzgen

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, die schnelllebige Zeit in der wir leben bringt Veränderungen mit sich und die Entscheidung einer Veränderung in unserem Unternehmen ist uns nicht leicht gefallen. Wir möchten Sie drüber informieren, dass wir unseren Verkaufsraum in der Schaffhauserstrasse 46, in Günzgen zum 29. Februar 2020 schließen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen weiterhin für die Beratung, Verkauf, Service und die Reparatur an Waschmaschinen, Trocknern und Co. zur Verfügung. Zögern Sie also nicht und rufen Sie uns wie gewohnt unter 07742 1798 an. Wir werden alle Anfragen in der gewohnten Qualität für Sie bearbeiten. Für die spannenden und abwechslungsreichen Begegnungen in unserem Verkaufsraum möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken und freuen uns jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit. Mit den besten Grüßen Elektro Schäuble Shop / Peter Schäuble Allgemeinarzt Praxis mit Laboratorium und Apotheke Nofallversorgung und Grenzgänger-Behandlung · alle Führerscheine zeitnahe Termine · Sprechstunden Montag bis Freitag Sprachen: Deutsch, Englisch, Ungarisch, Russisch Dr. med. Susanna Semmelweis FA. Allgemeinmedizin, Akupunktur Dr. med. Vladimir Splenik FA. Allg. med. Badenerstr. 122, 5466 Kaiserstuhl AG, CH Telefon +41 44 858 24 19 · s-semmelweis@hin.ch

Seite 24 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 PKW-Anhänger neuwertig mit zusätzlichem Seitenaufbau, 750 kg, TÜV neu zu verkaufen. VHB € 500,– Telefon 0 77 42 / 55 10 Sonnige, helle 4-Zimmer Dachgeschoss-Wohnung 108 qm, moderne EBK, Bad, Gäste-WC, Wohnung komplett gefliest, Fußbodenheizung, Einbauschrank, 2 Balkone West/ Ost, Kellerraum, Glasfaser-Netz, Garage, Stellplatz ab 1. April 2020 zu vermieten. KM 850,– +NK Telefon 0 77 42 / 85 81 97 ab 18.00 Uhr Wohnung zu vermietent Hohentengen Zentrum, 3 1/2 Zimmer, 65 qm, 800 qm Garten. ab 15. Februar. KM € 590,– Telefon 0041 78 862 92 52 0041 78 956 07 66 E_Mail: hervefran@gmail.com

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 25 Spielgemeinschaft MV Hohentengen – MG Kaiserstuhl Möchtest du gerne Klarinette spielen können? Wir beginnen im März wieder mit der Ausbildung. Für nähere Infos schreibt einfach an: sandraboller67@gmail.com oder ruft an: Telefon +49 175 6298175 Herzlich willkommen sind jederzeit auch Wiedereinsteiger!

Seite 26 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Narrenfahrplan Narrenverein Lienheim 2020 15.02.2020 14.00 Uhr N arrenbaum stellen mit musikalischer Begleitung von der Guggenmusik Saustallfäger Schmutzige Donnerstag 20.02.2020 06.00 Uhr Wecken 07.00 Uhr M ehlsuppenessen im „Hirschen“ 08.15 Uhr T reffpunkt für Kindergarten- und Schülerbefreiung 13.30 Uhr T reffpunkt Verkauf der Narrenzeitung 15.00 Uhr K indernachmittag direkter Übergang zum Hemdglunkerumzug 18.11 Uhr Hemdglunkerumzug!!! Treffpunkt Halle !!! Fasnachtsfreitag 21.02.2020 20.11 Uhr F äger X Plosion der Guggenmusik Saustallfäger in der Halle Fasnachtssamstag 22.02.2020 20.11 Uhr B unter Abend des Narrenvereins in der Halle Fasnachtssonntag 23.02.2020 14.11 Uhr Umzug Hohentengen Rosenmontag 24.02.2020 12.00 Uhr Mittagessen in der Halle 14.11 Uhr T raditioneller Rosenmontagsumzug Anschl. Närrisches Treiben in der Halle mit Narrenbaumversteigerung und Preisverleihung vom Umzug. Live Musik der Herderner Dorfmusikanten Fasnachtsdienstag 25.02.2020 Narrenbaum fällen und zerkleinern Alte Fasnacht 29.02.2020 19.11 Uhr U mzug mit Böögverbrennung Treffpunkt Bügerhaus 01.03.2020 11.00 Uhr Fasnachtschüechli verteilen

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 27 Bunter Abend 2020 in der Halle Lienheim Datum: 22. Februar 2020 Eintritt: 6,50 € an der Abendkasse Einlass ab: 18:45 Uhr Beginn: 20:11 Uhr Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Auf Ihr Kommen freut sich der Narrenverein Lienheim e.V.

Seite 28 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020 Lienheimer Rosenmontag 2020 14.11 Uhr Traditioneller Umzug ab 16.30 Uhr Preisverleihung und Narrenbaumversteigerung in der Halle LIVE Musik mit den Herderner Dorfmusikanten Bitte beachten Sie die neue Umzugsstrecke! Aus Gründen der Verkehrssicherheit mussten wir die Umzugsstrecke verändern. Der Umzug beginnt wie bereits im letzten Jahr in der Rümikoner Straße (ab Bürgerhaus/Park) und nimmt dann den gewohnten Lauf über die Rheintalstraße bis zur Oswaldstraße. Mittagessen ab 12 Uhr in der Halle

Nr. 3 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 29 Reinigungskraft für Einfamilienhaus in Hohentengen gesucht. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und 15 € Stundenlohn. Minijob. SMS an 0174 / 304 62 79, ggf. Anruf

Seite 30 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2020

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