Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2020.

Nr. 5 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Agentur für Arbeit informiert: WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 17.03.2020 von 09.30 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich am Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr.1 a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Erfolg in Sicht! Schaffe Deine eigene Marke Eine Informationsveranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe BiZ & Donna 2020 der Agentur für Arbeit Lörrach. Wir haben immer eine Wirkung auf unsere Umwelt. Unser Auftreten - z.B. bei einer Bewerbung - können wir beeinflussen. Machen Sie sich bewusst, wie Sie wahrgenommen werden und wie Sie wahrgenommen werden wollen. Es gilt, die eigenen Kompetenzen so darzustellen, dass Arbeitgebende großes Interesse an Ihnen haben. Die Veranstaltung findet statt am 26.03.2020 von 09:00 bis ca. 11:30 Uhr in der Agentur für Arbeit Waldshut, Raum 2.11, Waldtorstr. 1 a, 79761 Waldshut-Tiengen. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich Auftragsengpässe durch Corona-Virus Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. „Wir sind auf solche Situationen gut eingestellt“, sagt die Leiterin des Operativen Service Maria Luise Schill. Arbeitgeber können sich entweder direkt in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter 0800 45555 20 informieren. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Unternehmen – Finanzielle Hilfen und Unterstützung – Kurzarbeitergeld)

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0