Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2020.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 5 / 2020 Sonstige strukturelle bedeutende Projekte In den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschafts-einrichtung werden Fördermittel im Rahmen dieser Sonderausschreibung für strukturell wichtige, besonders dringliche und kurzfristig umsetzbare Projekte zur Verfügung gestellt. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Anträge müssen dem Regierungspräsidium bis zum 30.04.2020 vorliegen. Aufgrund der kurzen Einreichungsfrist bitten wir Interessenten bis spätestens 20.03.2020 die vollständigen Anträge, sowie die Baugenehmigung (sofern erforderlich) in vierfacher Ausfertigung der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Antragsformulare sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/ Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.mlr-bw.de/elr. Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft im Rathaus bei Frau Alexandra Hug, Erdgeschoss, Tel. 07742 853-43 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603. Presseinformation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Freude an der Arbeit oder aus rein wirtschaftlichen Gründen: 2018 haben 19.511 Personen einen der Vorteile der Flexirente genutzt und gingen auch als Rentner weiter einer Beschäftigung nach; 939 Rentner kombinierten ihren höheren Arbeitsverdienst mit einer Wunschteilrente. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Wer eine Altersrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, kann 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rentenzahlung niedriger ausfällt. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsmin-

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0